Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) möchte sexistische Werbung verbieten. Das vermeldete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Doch ab wann ist Werbung sexistisch? Es scheint um mehr zu gehen, als darum, vor Diskriminierung zu schützen. Ein Kommentar von Jonathan Steinert
Von PRO
15. April 2016
Foto: SPD Saarland
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will sexistische Werbung verbieten. Der Plan ist nicht frei von Hintergedanken.
Eine Frau, viel Haut, wenig Textil, pralle Rundungen, verführerische Pose – Werbung mit Motiven dieser Art will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verbieten. Dazu möchte er das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ändern. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Das Justizministerium bestätigte der Süddeutschen Zeitung, dass der Vorschlag derzeit geprüft werde. Den Plänen zufolge könnte Werbung dann unzulässig sein, wenn sie Frauen und Männer auf Sexualobjekte reduziere. Wann das der Fall ist, müsse im Zweifel ein Gericht klären.
Mit seiner Initiative wolle Maas laut Spiegel einen Beschluss der Parteispitze umsetzen: Im Land solle ein „modernes Geschlechterbild“ etabliert werden – auch als Reaktion auf die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht, was das Justizministerium jedoch zurückwies. Schutz vor geschlechtlicher Diskriminierung, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Prävention vor sexueller Gewalt – das ist grundsätzlich natürlich gut und begrüßenswert. Aber es scheint um mehr zu gehen, als darum, vor Diskriminierung zu schützen. Es wirkt, als sollten per Gesetz bestimmte Vorstellungen von Frau und Mann durchgesetzt beziehungsweise andere Bilder davon unterbunden werden. Für dieses Ansinnen scheut Maas nicht davor zurück, auch Presse und Kunst Vorgaben zu machen.
Ein Weltbild erhält Vorschub
Keine Frage: Es ist geschmacklos und herabwürdigend, wenn Werbung Menschen auf eine Weise darstellt, die nur mit sexuellen Ausrufezeichen nach Aufmerksamkeit giert. Aber für solcherlei Fragen gibt es Kontrollinstanzen wie den Werberat. Der setzt sich mit Beschwerden über unangemessene Werbung auseinander und spricht Rügen aus. Justiziabel sind solche Darstellungen aber bislang in der Regel nicht.
Es wird immer eine Deutungsfrage sein, was genau diskriminierend und sexistisch ist und was nicht. Zwar geht es bei Maas‘ Entwurf offenbar in erster Linie um die Darstellung von Frauen und Männern als „Sexobjekte“. Aber sexistisch und „geschlechterdiskriminierend“ kann theoretisch alles sein, was bestimmte Rollenstereotype transportiert: eine Frau, die kocht und wäscht; ein Mann, der Bier trinkt und Fußball spielt. Pikant ist, dass sich Maas laut Spiegel von der Organisation Pinkstinks beraten lassen hat. Diese kämpft nach eigenen Angaben gegen Produkte, Werbe- und Medieninhalte, „die Kindern eine limitierende Geschlechterrolle zuweisen“.
Möchte Maas also den Werbetreibenden vorschreiben, welche Bilder sie von Männern und Frauen zeigen? Ein „modernes Geschlechterbild“ ist laut Spiegel das Ziel. Aber das lässt sich nicht gesetzlich verordnen. Es wäre fatal, wenn unter der großen Decke des Schutzes vor Diskriminierung irgendwann nur noch bestimmte Rollenmuster in Medien zulässig wären. Wenn mit Verboten einem bestimmten Weltbild Vorschub geleistet werden soll, ist das nicht nur ein Eingriff in die Freiheit der Kunst und der Presse. Es bevormundet auch die Bürger, indem es ihnen sagt, wie sie das Verhältnis der Geschlechter zu sehen oder nicht zu sehen haben. (pro)
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