Parlamentarier setzen Zeichen gegen Hassrede

Der Bundestag hat den Einspruch von Alice Weidel gegen einen Ordnungsruf abgelehnt. Die AfD-Fraktionsvorsitzende hatte in einer Debatte Zuwanderer unter anderem als „Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner" bezeichnet und für die diskriminierende Äußerung einen Ordnungsruf kassiert.
Von PRO
Seit dem Einzug der AfD in den Bundestag hat sich der Ton im Berliner Reichstag verschärft

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstag den Einspruch der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel gegen einen Ordnungsruf abgelehnt und sich hinter seinen Präsidenten gestellt. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hatte die AfD-Abgeordnete am Vortag während einer Debatte zur Ordnung gerufen.

Weidel hatte in der Generalaussprache zum Bundeshaushalt die Einwanderungs- und Asylpolitik der Bundesregierung kritisiert und gesagt: „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“ Die Bemerkung hatte im Parlament zu tumultartigen Szenen geführt.

Bundestagspräsident Schäuble erteilte einen Ordnungsruf mit der Begründung, Weidel diskriminiere damit alle Frauen, die ein Kopftuch tragen. Gegen die Zurechtweisung hatte Weidel Einspruch eingelegt. In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag der AfD-Politikerin am Donnerstag jedoch mit 549 Stimmen bei 85 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.

Kauder hatte Weidel die Leviten gelesen

Bereits in der Sitzung am Mittwoch hatte Weidel massive Kritik für ihre Aussage einstecken müssen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder (CDU), hatte der AfD-Politikerin das christliche Menschenbild abgesprochen. „Zur christlichen Tradition gehört die Erkenntnis, dass jeder Mensch Ebenbild Gottes ist und deshalb eine unverwechselbare Würde hat“, erklärte Kauder am Mittwoch in seiner Rede an die Adresse von Weidel.

Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht vor, dass der Bundestagspräsident Abgeordnete mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen kann, wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen. Dagegen kann das betroffene Mitglied des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründet Einspruch einlegen, der dann auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt werden muss. Der Bundestag entscheidet dann nach seiner Geschäftsordnung ohne Aussprache über den Einspruch.

Von: Norbert Schäfer

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