Organspende: „Angehörige besser vorbereiten“

Eine Organspende ist in nahezu allen Fällen nur bei einem Hirntoten möglich. Angehörige oder Pfarrer können den Sterbeprozess eines Spenders jedoch nicht begleiten. Der Vizepräsident des Kirchenamtes der EKD, Friedrich Hauschildt, erklärt im Interview, warum er trotzdem für die Organspende plädiert.
Von PRO
Friedrich Hauschildt, Vizepräsident des Kirchenamtes der EKD, kann aus christlicher Sicht sowohl Befürworter als auch die Gegner der Organspende verstehen

pro: Sollte ein Christ Organspender sein?

Friedrich Hauschildt: Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Ein Christ kann sagen, er will ein Organspender sein, er kann auch sagen, er will es nicht. Argumente gibt es für beide Seiten.

Im Zusammenhang mit der Organspende hat Ihre Kirche immer wieder von einem Akt der Nächstenliebe gesprochen. Bedeutet das, dass der, der seine Organe nicht spendet, keine Nächstenliebe übt?

Nein. Der damalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Nikolaus Schneider, hat 2012 in einem geistlichen Wort zur Organspende betont, dass es in dieser Frage keinen Zwang gibt. Niemand soll unter Druck gesetzt werden.

Bedingung für eine Organspende ist der vorherige Hirntod. Die Bibel betrachtet den Menschen als Einheit von Seele und Körper. Im Alten Testament ist das Herz Sitz des Geistes. Kann der Hirntod für Christen also überhaupt ein endgültiges Todeskriterium sein?

Hirntote wären ganz tot, wenn die Medizin nicht eingegriffen hätte. Sie werden durch die heutigen Möglichkeiten am Leben erhalten, können aber nie wieder in ein selbstbestimmtes Leben zurückfinden. Wenn die Ärzte die Maschinen abstellen, sind sie innerhalb weniger Minuten tot.

Die moderne Medizin hat auch bewirkt, dass bestimmte Querschnittsgelähmte überleben können, obwohl sie innerhalb weniger Minuten tot wären, würden die Beatmungsmaschinen abgestellt. Dennoch sind sie deshalb nicht zur Organspende freigegeben …

Das ist richtig. Durch die maschinelle Unterstützung wird hier aber – wenn auch höchst eingeschränkt – eine Form von würdevollem Leben gewährt. Die Patienten erkennen ihre Verwandten noch, können auf sie reagieren, Berührungen spüren, kommunizieren. Das rechtfertigt die Aufrechterhaltung der Behandlung.

Das heißt, Sie legen fest, ab wann das Leben nicht mehr würdevoll ist?

Wir kommen nicht drum herum, eine Unterscheidung vorzunehmen: Wir achten die Würde eines Menschen, auch wenn dessen Lebensmöglichkeiten sehr begrenzt sind. Wir müssen akzeptieren, wenn Lebensmöglichkeiten an ihr Ende gekommen sind und nur mit technischen Mitteln die Herztätigkeit aufrechterhalten werden kann, ohne dass eine Chance besteht, in ein noch so eingeschränktes Leben zurückzukehren. Das Problem taucht aber nur wegen der Möglichkeiten der modernen Medizin überhaupt auf.

Nur weil das Hirn geschädigt ist, ist nicht der ganze Körper tot. Bei solchen Patienten heilen Wunden, Fingernägel wachsen, Babys wachsen im Mutterleib heran …

Aber auch diese Funktionen sind gänzlich vom künstlichen Blutkreislauf abhängig, der ohne Maschinen nicht aufrechtzuerhalten ist und sich auch nie wieder stabilisieren wird. Problematisch erscheint mir allerdings, dass wir nicht genau wissen, wie das Schmerzempfinden hirntoter Patienten ist.

Die Kirche betont immer wieder ihren Auftrag, die Schwächsten zu schützen. Zählen zu diesen Schwächsten nicht auch eben solche Patienten?

Solange Menschen Anteil an der Würde des Lebens haben, also Freude verspüren können oder zum Beispiel Gemeinschaft empfinden, bemühen wir uns um deren Schutz. Hirntote aber leben nur durch Maschinen. Ansonsten gibt es keine noch so minimalen Zeichen von Leben. Und wir müssen uns vor Augen führen, was geschieht, wenn wir den Hirntod nicht als Kriterium zulassen: Dann gäbe es keine Organspende, weil funktionierende Organe nur Hirntoten entnommen werden können.

Die Organspende macht eine Sterbebegleitung durch Geistliche unmöglich, weil das Herz schließlich auf dem OP-Tisch und unter den Händen von Chirurgen aufhört zu schlagen. Der Patient ist im Moment seines Todes allein, ohne Angehörige und Pfarrer, nur umringt von Ärzten …

Das scheint mir in der Tat ein grundsätzliches Problem zu sein. Sterbebegleitung bedeutet eigentlich, bei dem Sterbenden zu sein, die Hand zu halten und beim letzten Atemzug dabei zu sein. Das ist auch in anderen Fällen nicht immer möglich, aber es ist unsere Idealvorstellung christlicher Sterbebegleitung. Darauf, dass die Abschiedssituation auch für die Angehörigen derart beeinträchtigt ist, müssen Verwandte des Organspenders besser vorbereitet werden. Vor allem der Spendewillige muss sich bereits im Vorfeld überlegen, ob er diese Einschränkung in Kauf nehmen möchte, um gegebenenfalls anderen Menschen zu helfen, die die Organe benötigen.

Es gibt eine Minderheitenposition innerhalb der Evangelischen Kirche, die sich gegen die Organspende ausspricht. Wird diese Stimme gehört und das Thema diskutiert?

Ja, ich glaube sogar, dass die Debatte heute intensiver geführt wird als vor einiger Zeit. Die kritischen und vorsichtigen Stimmen sind lauter geworden – im Hinblick auf das Hirntodkriterium und auch im Hinblick auf die Sterbebegleitung. Aber eine solche Diskussion zu führen, ist ja eine gut evangelische Art, mit Meinungsvielfalt umzugehen.

Herr Hauschildt, vielen Dank für das Gespräch.

Die Fragen stellte Anna Lutz. Lesen Sie den Artikel auch in der aktuellen Ausgabe des Christlichen Medienmagazins pro, Ausgabe 3/2015. Kostenlos und unverbindlich bestellen unter der Telefonnummer 06441/915151, via E-Mail an info@pro-medienmagazin.de oder online.
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/organspende-herz-um-herz-92692/
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/ethikrat-zu-organspende-hirntod-umstritten-der-deutsche-ethikrat-ist-mehrheitlich-der-mein/
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/die-pflicht-zu-leben-89205/
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