Oberstes US-Gericht: Zugang zu Abtreibungspille bleibt erhalten

Der US-Supreme Court hat Klagen von Abtreibungsgegnern gegen die Zulassung der Abtreibungspille Mifepristone abgewiesen. Das Präparat kommt in den USA bei sechs von zehn Abtreibungen zum Einsatz.
Von Norbert Schäfer
Das US Supreme Court in Washington hat 1973 beschieden, dass Abtreibungen grundsätzlich bis zur Lebensfähigkeit des Kindes zulässig sind. Die US-Bundesstaaten können jedoch eigene rechtliche Regelungen festlegen.

Das Oberste Gericht der USA hat entschieden, den Zugang zur Abtreibungspille Mifepristone aufrechtzuerhalten. Diese Entscheidung des Supreme Court vom Donnerstag erfolgte zwei Jahre, nachdem das Gericht das landesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben hatte.

Die Richter urteilten einstimmig, dass Abtreibungsgegner kein Klagerecht gegen die Zulassung von Mifepristone und die von der Arzneimittelbehörde FDA eingeführten Zugangserleichterungen hätten, da sie keinen direkten oder bevorstehenden Schaden nachweisen könnten. Die Kläger hätten zwar „aufrichtige rechtliche, moralische, ideologische und politische Einwände gegen freiwillige Abtreibung und gegen die gelockerte FDA Regulierung von Mifepriston“ vorgebracht, lautet es in der Urteilsbegründung. Gemäß Artikel III der Verfassung begründeten diese Arte von Einwänden allein jedoch keinen Fall vor einem Bundesgericht.

Mifepristone wird in den USA für mehr als 60 Prozent der Abtreibungen verwendet. Es wurde im Jahr 2000 zugelassen und ist von der FDA als zuverlässig eingestuft. Das Präparat für Abtreibungen wird typischerweise zusammen mit Misoprostol verwendet, da diese Kombination nach WHO-Angaben wirksamer sein soll. In jüngster Zeit hat die FDA auch die Einnahmebedingungen für Mifepristone gelockert, einschließlich der Möglichkeit, das Medikament per Post zu versenden und es bis zur zehnten Schwangerschaftswoche zu verwenden.

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