Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der Supreme Court, hat in dieser Woche mit 5:4 Stimmen entschieden, dass vor öffentlichen Sitzungen weiterhin gebetet werden darf. Zwei Bürger der Stadt Greece, nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Jude und ein Atheist, hatten sich an der Praxis der Stadträte von Greece gestört, die Sitzungen mit einem Gebet durch einen eingeladenen Geistlichen der örtlichen Kirchengemeinden zu eröffnen. Die Kläger sahen darin einen Verstoß gegen die Verfassung. Vor sechs Jahren hatten die Kläger erstmals die Gepflogenheit der Stadtväter moniert. Als Begründung hatten sie angeführt, dass nur christliche Geistliche zu den öffentlichen Gebeten eingeladen worden seien. Die Stadt hatte daraufhin auch Vertreter anderer Religionen zu den monatlichen Sitzungen eingeladen um dort Gebete zu sprechen, darunter unter anderem die Anhängerin eines Hexenkultes.
Ihre Klage begründeten die Beschwerdeführer auch damit, dass man verschiedentlich in den Gebeten im Namen aller Anwesenden „Jesus Christus“ angerufen habe, berichtet die Zeitung auf ihrer Internetseite. Dagegen wollten sich die Kläger verwehren, da „Jesus Christus“ ein spezifisch christlicher Begriff sei. Ein Bundesgericht hatte den Klägern in zweiter Instanz zunächst Recht gegeben. Nun hat der Oberste Gerichtshof das Urteil jedoch wieder verworfen. Die Richter sahen in der Praxis des Stadtrates keinen Verstoß gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass in der Stadt nur christliche Gemeinden gemeldet seien. Zudem sprachen sich die Richter in dem Urteil auch dagegen aus, den Geistlichen hinsichtlich der Wortwahl Vorgaben machen zu dürfen. (pro)