Neue Diskussion über Blasphemie-Verbot

Sollen die Gefühle gläubiger Menschen mit einem Anti-Blasphemie-Gesetz geschützt werden? Mit seiner Forderung, eine Bestrafung für die "Verspottung religiöser Werte und Gefühle" einzuführen, hat der katholische Erzbischof von Bamberg, Ludwig Schick, eine erneute Debatte um ein Blasphemie-Verbot angestoßen.
Von PRO

"Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden", hatte Schick gesagt. Auch die Verunglimpfung nicht-christlicher Religionen müsse verboten werden. Gegen "heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen" dürfe kein Spott und Hohn zugelassen werden.

Zustimmung bekam der Erzbischof vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Dieser forderte eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von Gotteslästerung: "Unsere Verfassung schützt alle Religionen. Zu diesem Schutzauftrag (…) gehört für mich selbstverständlich auch, dass der Rechtsstaat konsequent einschreitet, wo das religiöse Bekenntnis missachtet wird", sagte Herrmann nach Angaben eines Sprechers. Die Achtung der religiösen Überzeugung sei eine Grundvoraussetzung für ein gutes Zusammenleben, so der CSU-Politiker, unabhängig davon, um welche Religion es sich handele. Oft würden religiöse Symbole, Institutionen oder ihre Vertreter um der bloßen Publicity oder Effekthascherei missbraucht. Nicht selten geschehe das unter dem Deckmantel der Presse- oder Kunstfreiheit.

Verbote führen nicht zu mehr Wertschätzung

Die Kirchenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Griese, kritisierte die Idee des Erzbischofs: "Schicks Forderung ist nicht dazu geeignet, das Verständnis für Kirche und Religion zu erhöhen." Sie wünsche sich aber, "dass wir allen Gläubigen mit Respekt begegnen", zitierte die Tageszeitung "Die Welt".

"Nicht durch Verbote, sondern durch vorgelebten Glauben und persönliches Engagement wird Respekt und Wertschätzung für die eigene Religion erstritten", betonte der Beauftragte für Kirchen- und Religionsgemeinschaften der Bundestagsfraktion der FDP, Stefan Ruppert, in der "Welt". Meinungsfreiheit bedeute, sich auch mit "unangenehmen bis hin zu spöttischen Äußerungen auseinanderzusetzen".

"Der Schutz freier Religionsausübung im Grundgesetz erscheint mir ausreichend", sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek. Nach seiner Ansicht sollte der grundgesetzlich garantierte Schutz freier Religionsausübung "in der Rechtsprechung konsequent umgesetzt werden, derzeit vor allem gegen das aggressive, ja missionarische Vorgehen areligiöser Extremisten".

Dagegen findet der islamische Theologe und Imam der Gemeinde Penzberg, Benjamin Idriz,  es richtig, wenn religiöse Werte und Symbole vor Spott geschützt würden. "Das heißt nicht, dass Kritik nicht erlaubt ist. Aber Beleidigungen sind etwas anderes." (pro/dpa)

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