Der Bundestag steht erneut vor einer Entscheidung über eine mögliche Änderung der deutschen Organspende-Regelung. Am Mittwoch veröffentlichte eine Gruppe von Abgeordneten mehrerer Fraktionen einen Antrag, der sich gegen Bestrebungen wendet, die sogenannte Widerspruchsregelung einzuführen. Sie greife in Grundrechte ein, heißt es in einer Mitteilung der Gruppe, die stattdessen für eine bessere Aufklärung und ein zugänglicheres Organspende-Register plädiert. Befürworter der Widerspruchsregelung wollen am Donnerstag ihren Vorschlag präsentieren.
In Deutschland gilt, dass nach dem Tod einer Person Organe nur dann zum Zweck einer Spende entnommen werden dürfen, wenn sie oder deren nächste Angehörige dem zustimmen. Bei der Widerspruchsregelung würde gelten, dass Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Widerspruch vorliegt. Befürworter argumentieren, dass in Ländern, in denen diese Regelung gilt, mehr Organe gespendet und damit Leben gerettet werden.
Antrag fordert zugänglicheres Online-Register
Die Abgeordneten, die das anders sehen, erklärten, die Widerspruchsregelung sei eine „Scheinlösung“. Es gebe keine ausreichende Evidenz, dass sie zu mehr Organspenden führe. Zudem dürfe Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden. „Das Recht auf Selbstbestimmung schließt ausdrücklich das Recht ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass daraus persönliche Konsequenzen erwachsen“, erklärte die Gruppe, der unter anderem Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) angehören.
Sie beklagen, dass das erst vor wenigen Jahren eingeführte Organspende-Register durch „unnötige technische Barrieren“ die Dokumentation der Spendebereitschaft erschwere. In ihrem Antrag fordern sie, eine barrierefreie und niedrigschwellige Möglichkeit zu schaffen sowie Aufklärung und Information über eine Organspende auszubauen.
2020 Widerspruchsregelung im Bundestag abgelehnt
Das Thema Organspende hat den Bundestag bereits in der Vergangenheit regelmäßig beschäftigt. 2020 entschied das Parlament, an der Zustimmungsregelung festzuhalten, gleichzeitig aber breiter über Organspende zu informieren. Umfragen zeigen immer wieder, dass die Spendebereitschaft der Menschen in Deutschland sehr hoch ist, viele ihre Zustimmung aber nicht dokumentieren. Auch deswegen wurde 2022 das Online-Organspenderegister eingeführt.
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Befürworter der Widerspruchsregelung überzeugt das aber bis heute nicht. Bereits in der Regierungszeit der Ampel gab es im Bundestag erneut Bestrebungen, die Widerspruchsregelung einzuführen. Es gab dazu aber bis zur vorgezogenen Bundestagswahl keine konkreten Beratungen im Parlament. In dieser Wahlperiode wollen Abgeordnete offenbar einen neuen Vorstoß machen. Unter dem Titel „Paragidmenwechsel in der Organspende – Widerspruchsregelung jetzt“ ist für Donnerstag eine Pressekonferenz mit fünf Abgeordneten aus den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken angekündigt.
Deutsche Organspenden decken Bedarf nicht
Die Zahl der Organspender und transplantierten Organe war im vergangenen Jahr leicht gestiegen, ist aber im internationalen Vergleich niedrig und reicht bei weitem nicht aus, den Bedarf zu decken. Nach Angaben der Stiftung Organtransplantation spendeten 2025 985 Menschen nach ihrem Tod Organe, 32 mehr als im Jahr zuvor. 3.020 Organe wurden gespendet (2024: 2.855).