NDR-Mitarbeiterin: Rundfunkgebühren verfassungswidrig

Ausgerechnet eine Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) kommt in ihrer Doktorarbeit zu dem Schluss, dass das neue Gebührenmodell der öffentlich-rechtlichen Sender verfassungswidrig sei. Das berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe.
Von PRO

Die 29-jährige Anna Terschüren hat nebenberuflich eine Doktorarbeit über die „Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“ geschrieben. Das Ergebnis ihrer Analyse gefällt Befürwortern des öffentlich-rechtlichen Gebührenmodells nicht: Der neue Rundfunkbeitrag sei in vielerlei Hinsicht „gleichheitswidrig“ und verstoße außerdem gegen die Finanzverfassung. Da die monatliche Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro voraussetzungslos eingetrieben werde, sei sie als eine Steuer zu betrachten.

Ähnlich argumentieren laut Spiegel auch der Staatsrechtler Christoph Degenhart sowie der Jurist Ermano Greuer. Beide hatten in Bayern Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht. Seit dem 1. Januar richten sich die auch als „Beitragsservice“ oder „Servicepauschale“ bezeichneten GEZ-Gebühren nicht mehr nach der Anzahl der im Haushalt vorhandenen Empfangsgeräte, sondern sind pauschal zu entrichten.

NDR: „Keine neuen Erkenntnisse“

Wie die Hamburger Morgenpost berichtet, hat der NDR mittlerweile Stellung zu dem Vorgang genommen. „Frau Terschüren als studierte Betriebswirtin befasst sich bei ihrer Tätigkeit im NDR nicht mit beitragsrechtlichen Fragen. Neue Erkenntnisse scheint ihre Dissertation nicht erbracht zu haben“, sagte eine Sprecherin des Senders. „Der NDR beziehungsweise die ARD halten das neue Beitragsmodell ebenso wie die Länder für verfassungskonform.“

Terschüren steht zu ihren Aussagen: „Ich scheue die Auseinandersetzung nicht, die Arbeit ist wissenschaftlich profund“, sagte sie im Spiegel. (pro)

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