Muslimische Jurastudentin erreicht Sieg vor Gericht
Die 25-jährige Jura-Studentin Aqilah Sandhu darf während ihrer Arbeit als juristische Referendarin ein Kopftuch tragen. Dies urteilte das Verwaltungsgericht Augsburg. Sandhu hatte vom Oberlandesgericht München die Auflage erhalten, dass sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe. Dagegen hatte sie geklagt.
Von PRO
Foto: Weinstein/Fotolia
Gerichtsurteil: Auch Rechtsreferendarinnen und Richterinnen dürfen wegen des Rechts auf Religionsfreiheit ein Kopftuch tragen
Die angehende Juristin Aqilah Sandhu hat dagegen klagt, dass sie bei öffentlichen Auftritten kein Kopftuch tragen darf. Jetzt hat sie vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg Recht bekommen. Die Richter urteilten, dass man solch grundlegende Einschränkungen nicht einfach anordnen könne. Dafür brauche es ein Gesetz, das Rechtsreferendaren das Tragen religiöser Symbole verbiete, und das gebe es in Bayern nicht.
Für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit gebe es keine gesetzliche Grundlage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Weil sie sich diskriminiert fühlt, verlangt Sandhu noch 2.000 Euro Schmerzensgeld: „Ich hatte das Gefühl, dass ich schon mit einer gewissen Stigmatisierung eingestellt werde“, wird sie in der Süddeutschen Zeitung zitiert.
Auf Unabhängigkeit und Neutralität vertrauen
Der bayerische Justizminister Winfried Bausback hat angekündigt, dass das Land in Berufung gehen werde. Er nehme das Urteil mit Respekt zur Kenntnis. „Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen“, erklärte er im Bayerischen Rundfunk. Er persönlich wolle nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen. Alle Beteiligten müssten bei Prozessen „auf Unabhängigkeit und Neutralität der Dritten Gewalt vertrauen können“.
In Berlin erhielt eine muslimische Referendarin vor einem Jahr ebenfalls die Auflage, wonach sie als Vertreterin des Rechtsamtes keine „hoheitlichen Aufgaben mit Außenwirkung“ übernehmen dürfe. Die Frau verzichtete daraufhin auf die Stelle und ging zu einer anderen Behörde. Viel diskutiert wird auch das Tragen von Kopftüchern bei Pädagogen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagogen für unzulässig erklärt. (pro)
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