Mit Maas gegen Meinungsfreiheit

Dank des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ gegen „Hass“ im Internet werden künftig wohl noch mehr legale Meinungsäußerungen gelöscht. Union und SPD müssen notfalls zurückrudern. Ein Kommentar von Moritz Breckner
Von PRO
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wollte das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ unbedingt noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden

Kaum war am vergangenen Freitag die Abstimmung zur „Ehe für alle“ vorbei, verließ ein Großteil der Bundestagsabgeordneten den Plenarsaal. Dabei war das, was danach auf der Tagesordnung stand, nicht unwichtig: Die Verabschiedung des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“, auch bekannt als das nach dem Bundesjustizminister bekannte Maas-Gesetz. Es sieht vor, dass die Betreiber sozialer Netzwerke „offensichtlich strafbare Inhalte“ binnen 24 Stunden löschen müssen, bei weniger eindeutigen Äußerungen haben sie dazu eine Woche Zeit. Tun sie dies nicht, drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro – so will man in Berlin „Hass-Kommentaren“ Herr werden.

Der Bundestag hat dieses Gesetz mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen, obwohl es im Vorfeld massiven Protest gegeben hatte. Der Deutsche Journalisten-Verband veröffentlichte eine „Deklaration für die Meinungsfreiheit“, in der es unter anderem heißt: „Internetdiensteanbietern kommt bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte eine wichtige Rolle zu, indem sie diese löschen bzw. sperren. Sie sollten jedoch nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen.“ Die Meinungsfreiheit jedes Einzelnen dürfe nicht darunter leiden, dass gegen rechtswidrige oder strafbare Inhalte vorgegangen wird. Es hätte „katastrophale Folgen für die Meinungsfreiheit“, wenn bei Inhalten, deren Gesetzmäßigkeit nicht schnell oder eindeutig festgestellt werden könne, das Motto gelte: „Im Zweifel löschen/sperren“.

Diese Promis wurden schon Lösch-Opfer

Ähnlich äußerte sich der Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ). Der Geschäftsführer des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), Bernhard Rohleder, befürchtet eine „Löschorgie“, die auch viele Inhalte betreffe, die nicht rechtswidrig seien. Der Streit um das Erdogan-Gedicht des Komikers Jan Böhmermann habe vor Augen geführt, wie schwierig es sei, einen Inhalt als Beleidigung oder Verleumdung einzuordnen. Der Journalist Harald Martenstein nennt den Gesetzesentwurf im Berliner Tagesspiegel sogar „Erdoganismus in Reinkultur“. Sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält das Gesetz für verfassungs- und europarechtswidrig.

Seit Monaten ist bereits zu beobachten, dass auf Facebook und Twitter nicht strafbare Inhalte zensiert werden. Prominente Opfer: Der islamkritische Autor Akif Pirinçci, der FDP-Politiker Tobias Huch, der pro-israelische Journalist Gerd Buurmann oder auch der Autor Kolja Bonke, der regelmäßig Polizeimeldungen mit süffisanten, aber nicht strafbaren Kommentaren veröffentlichte. Niemand muss alle Personen oder Inhalte in sozialen Medien mögen, doch wenn nicht strafbare Inhalte gelöscht werden, ist die Meinungsfreiheit tot. Union und SPD müssen sehr selbstkritisch beobachten, welche Auswirkungen ihr Gesetz in der Praxis hat – und gegebenenfalls zurückrudern und nachbessern. (pro)

Von: mb

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen