Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Freitag in Berlin für ein Verbot der gewerblichen Suizidbeihilfe geworben. „Es darf mit dem Tod und dem Sterben kein Geschäft gemacht werden“, sagte sie – und war sich dabei mit Gesundheitsminister Hermann Gröhe einig.
Von PRO
19. Juni 2015
Foto: pro/Lutz
Angela Merkel wünscht sich eine restriktive Regelung der Suizibeihilfe in Deutschland. Am 2. Juli ist ein neues Gesetz Thema im Bundestag
Leid und Schmerzen gehörten zum Leben dazu, erklärte die CDU-Vorsitzende Angela Merkel bei der 50. Bundestagung des Evangelischen Arbeitskreises der Union (EAK). „Deshalb ist es für uns als Christen wichtig, bei aller Lebensfreude deutlich zu machen, dass es Menschen gibt, die schwach sind.“ Schwäche führe aber nicht automatisch zum Verlust der Lebensfreude. Merkel mahnte zur Vorsicht: Wer könne schon wissen, wo Menschenwürde am Ende des Lebens individuell beginne und ende. Auch deshalb befürworte sie die Gesetzesvorlage ihres Parteikollegen Michael Brand, der die gewerbliche Suizidbeihilfe unter Strafe stellen will. Das beträfe sogenannte Sterbehilfe-Vereine, aber auch Ärzte, die mehrfach Beihilfe zum Suizid leisten. Auch die Werbung für solcherlei Angebote möchte Brand verbieten. Seiner Position hat sich unter anderem die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Griese, angeschlossen. Am 2. Juli besprechen die Abgeordneten die möglichen Gesetze in erster Lesung.
Merkel rief Christen dazu auf, mutig ihren Glauben zu bekennen. „Bei uns ist es nicht verboten, aus der Bibel zu zitieren“, erklärte die Kanzlerin. Religionen trügen zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Sie warb für Toleranz im Umgang mit dem Islam. Nur weil Christen ihre Grundsätze seltener offenbarten, dürfe es anderen Religionsanhängern nicht verboten werden. Ein fruchtbarer Dialog der Religionen brauche beide Seiten.
Mehr Hilfe für Todkranke
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sprach sich beim EAK für einen Ausbau der Palliativversorgung aus. Über ein entsprechendes Gesetz aus Gröhes Ministerium, das 200 Millionen zusätzliche Euro für die medizinische Versorgung Sterbenskranker zur Verfügung stellen will, hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche beraten. Gröhe zählt überdies ebenfalls zu den Unterstützern der Verbotsposition Brands.
Dass es bisher keine rechtliche Regelung zum Suizid und zur Suizidbeihilfe durch Angehörige gebe, begrüßte Gröhe. „Es gibt Lebensdramen, da bejahe ich es sehr, dass sich der Staat zurückhält.“ Anders sehe es aber bei der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe aus. Organisierte Sterbehilfe müsse unter Strafe gestellt werden. Suizidassistenz sehe er auch nicht als ärztliche Aufgabe. Gröhe plädierte dafür, dass die Ärztekammern der Länder dies eigenständig und einheitlich regelten. Einem Gesetzesentwurf von Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU), der Ärzte im Einzelfall vor einer Verurteilung wegen Suizidbeihilfe schützen will, erteilte der Minister eine Absage. Wer so etwas versuche, mache aus dem absoluten Einzelfall die Regel. Sterbehilfe nur in den Fällen bestimmter zum Tode führender Erkrankungen zu ermöglichen, wie Lauterbach und Hintze ebenfalls vorschlagen, führe unweigerlich zu einem Dammbruch.
Die ehemalige thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) betonte in einer Andacht zum Auftakt der Tagung, dass menschliches Leben Ebenbild Gottes sei und entsprechend schützenswert. Gottes Wort gebe auch in wirren Zeiten die Koordinaten vor, auch wenn es um heikle Fragen wie die Gestaltung des Lebensendes gehe. Das Sterben sei als Teil des Lebens zu akzeptieren. Lieberknecht forderte deshalb mehr Zuwendung zu Sterbenden, die allzu oft von der Gesellschaft gemieden würden.
Weniger Schmerzen statt Sterbehilfe
Der wiedergewählte Bundesvorsitzende des EAK, Thomas Rachel (CDU), betonte, die meisten Todkranken wollten nicht durch Suizidbeihilfe sterben. Sie wünschten sich vielmehr möglichst wenige Schmerzen und eine gute Betreuung. Das müsse deshalb auch Fokus der Politik sein: „Hilfe beim Sterben und nicht Hilfe zum Sterben.“ Rachel warnte vor einem Paradigmenwechsel in der Gesellschaft, sollte die Politik die Suizidbeihilfe freigeben. Sterbehilfe dürfe nicht als Normalfall akzeptiert werden, erklärte er. Stattdessen brauche es ein Verbot aller gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe und einen Ausbau der Palliativmedizin sowie der Hospizarbeit.
Auch zur aktuellen Debatte um die Öffnung der Ehe nahm Rachel Stellung. Die Ehe von Mann und Frau stehe „aus sehr vernünftigen Gründen“ unter dem Schutz der Verfassung. Sie ziele einerseits auf die lebenslange Treue und zugleich auf die Generationennachfolge. Das mache sie einzigartig. Zwar erkenne der EAK an, dass Verbindlichkeit auch in anderen Partnerschaftsformen gelebt werde. Die Ehe zwischen Mann und Frau aber sei die verlässlichste Grundlage für das Gelingen von Familie. Dies zu betonen sei keine Abwertung anderer Lebensentwürfe. (pro)
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