Lehrerinnen sind Vorbilder für ihre Schüler. Aber was vermitteln sie, wenn sie ein Kopftuch im Unterricht tragen? Darüber gehen die Meinungen nach dem Kopftuch-Urteil auseinander.
Von PRO
Foto: Garry Knight
Lehrerinnen dürfen ihren Glauben an der Schule zeigen und auch ein Kopftuch tragen. Werden jetzt mehr junge Muslima auf Lehramt studieren?
Muslimische Lehrerinnen dürfen im Unterricht Kopftuch tragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden. Die Reaktionen darauf sind zwiespältig. Lehrerinnen sind Vorbilder, darüber herrscht Konsens. Doch welche Botschaft vermitteln sie, wenn sie aus religiösen Gründen mit einem Kopftuch in die Schule kommen? Wie die Wochenzeitung Welt am Sonntag (WamS) schreibt, sieht die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) darin ein Zeichen von Selbstbewusstsein und „eigenen Überzeugungen“. Eine ähnliche Auffassung vertritt Ali Kizilkaya, der Vorsitzende des Islamrats: „Eine Kopftuch tragende Lehrerin ist ein positives Rollenmodell für muslimische Mädchen. Sie verdeutlicht, dass in unserem Land auch im Staatsdienst Platz ist für Muslime“, zitiert ihn die Zeitung. Bisher habe das Kopftuch seiner Einschätzung nach wohl hunderte muslimische Frauen von einem Lehramtsstudium abgehalten.
Wer die Praxis kennt, sieht das zum Teil kritisch. Gerade weil Lehrer Vorbilder seien, werde es „dramatische Auswirkungen auf die Mädchen haben“, wenn eine Lehrerin Kopftuch trage, sagt ein Berliner Schulleiter der Zeitung. „In all dem, was wir an Liberalität gewonnen haben, werden wir um Jahre zurückgeworfen“. Ein Kollege äußert in dem Beitrag die Sorge, Lehrerinnen mit Kopftuch in der Schule signalisierten, „dass wir unsere Werte, Werte wie Gleichberechtigung, nicht mehr durchsetzen. Das Kopftuch steht für die Aussage: Männer und Frauen sind vielleicht doch nicht gleichberechtigt“.
Trägt bald eine Verfassungsrichterin Kopftuch?
Franziska Giffey (SPD) ist Schulstadträtin in Neukölln und soll Heinz Buschkowsky dort als Bezirksbürgermeisterin nachfolgen. Er selbst kritisierte das Kopftuch-Urteil und auch Giffey findet es problematisch. Schulleiter hätten ihr gegenüber Entsetzen über die Entscheidung geäußert. Giffey mahnt an, die Diskussion um das Koftuch „vor dem Hintergrund der realen Schulsituation“ zu führen und „auf die Praktiker“ zu hören. Sie fürchtet, dass es besonders diejenigen Frauen schwerer haben werden, die ohnehin schon unter Druck stehen, „sich orthodoxen Glaubensregeln zu unterwerfen“. Die Neutralität der Schule sei in Berlin gut geklärt. Nun werde dies „aufgesplittert in tausend mühsame Aushandlungsprozesse. Aber ein freiheitliches und demokratisches Menschenbild kann man nicht jedes Mal wieder von Neuem diskutieren“.
Bedenken hat auch Michael Bertrams. Er war Präsident des Verfassungsgerichtes von Nordrhein-Westfalen und gehört der Kirchenleitung der evangelischen Landeskirche in Westfalen an. Er fragt sich, was das Urteil aus Karlsruhe nach sich ziehe – womöglich auch Bundesverfassungsrichterinnnen mit Kopftuch? Er könne sich laut WamS nicht vorstellen, „dass eine Muslima, die aus religiösen Gründen auf dem Tragen eines Kopftuchs besteht, Hüterin unserer freiheitlichen Verfassung sein kann“. (pro)
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.