Mehrheit im Bundestag für Beschneidungsgesetz

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch ein neues Beschneidungsgesetz verabschiedet. Bei der namentlichen Abstimmung stimmte eine deutliche fraktionsübergreifende Mehrheit für den Antrag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, argumentierte die Ministerin und sprach zugleich von einer "Rückkehr zur Normalität".
Von PRO

434 Parlamentarier votierten für das Gesetz, 46 Abgeordnete enthielten sich, 100 stimmten dagegen. Mit dem neuen Gesetz sollen Beschneidungen in Deutschland grundsätzlich erlaubt bleiben – vorausgesetzt, dass sie "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden". Das bedeutet unter anderem, dass der Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff machen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider. 66 Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen sehen mit dieser Regelung das Kindeswohl gefährdet. Ihr alternativer Gesetzentwurf sah Beschneidungen erst ab 14 Jahren vor.

Weibliche Beschneidung nach wie vor verboten

Das neue Gesetz gilt für Jungen, bei denen eine Beschneidung aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist und die zu jung sind, um der Maßnahme selbst zuzustimmen. In diesem Fall haben die Eltern das Recht, zu entscheiden. Nach wie vor verboten ist die weibliche Beschneidung, weil die negativen Folgen für die Gesundheit und Sexualität zu groß sind. Das Gesetz ist bewusst allgemein gehalten, regelt also die religiöse und die nichtreligiöse Beschneidung.

Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte. Dies führte zu einer Protestwelle von Juden und Muslimen, bei denen die Beschneidung zur Religion dazu gehört. Die Bundesregierung brachte daraufhin einen Gesetzentwurf ein, um Sicherheit zu schaffen.

Nach den Regeln der ärztlichen Kunst

Befürworter sehen das Gesetz als einen Teil der Religionsausübung, Gegner als Verstoß gegen das Kindeswohl. "Das Beschneidungsgesetz führt in die Normalität zurück, die bis zum Mai dieses Jahres für alle selbstverständlich war", betonte die FDP-Ministerin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Eltern können sich für eine fachgerechte Beschneidung ihres Sohnes entscheiden." Die bisherige Debatte sei von gegenseitigem Respekt und dem Wissen um die Bedeutung der Sache geprägt gewesen.

Für die SPD-Fraktion sprach zunächst deren Vorsitzender Frank-Walter Steinmeier: "Die Aufrechterhaltung dieses Ritus ist für die Ausübung ihrer Religion unverzichtbar. Die Regierung hätte uns die Zustimmung einfacher gemacht, wenn sie die Bereitschaft zur Diskussion gezeigt hätte." Die Vorschläge der SPD stimmten mit der Argumentation des Deutschen Ethikrats überein. Steinmeier wehrte sich dagegen, den Ritus per se als feindlich für das Kindeswohl zu bezeichnen. Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) wies auf die öffentliche Diskussion hin, die "in mancher Tonlage erschrecken musste". "Vielfalt und Toleranz machen uns aus und verpflichten uns zu gegenseitiger Anerkennung", warb die Unions-Politikerin um Zustimmung, auch weil Teile der Änderungsanträge gegen einzelne Artikel der Verfassung verstießen.

Diana Golze (Die Linke) setzte sich für Mindeststandards in der Schmerzprävention der Kinder ein. Die Debatte sei schon weit vor dem Urteil geführt worden und werde auch nach dem Beschluss des Parlaments geführt: "Die Rechte des Kindes hören doch nicht dort auf, wo es um Religion geht." Sie wünschte den Eltern den Mut, auch anders entscheiden zu dürfen als es der Gesetzentwurf der Regierung vorsieht. Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen) sprach offen über ihre Zweifel. Man dürfe die Beschneidung nicht kriminalisieren. Es gelte am heutigen Tag das richtige gesellschaftliche Zeichen zu setzen, dem Antrag zuzustimmen und zugleich kluge Änderungsanträge aufzunehmen.

Elternrecht stößt an Grenzen

Marlene Rupprecht (SPD) begründete den interfraktionellen Änderungsantrag so: Kinder seien ein lebendiger Ausdruck für den Fortbestand des menschlichen Lebens. "Zu allererst sind die Eltern zuständig für die Vermittlung der Werte." Das Elternrecht stoße aber an Grenzen bei "einem solchen mit Risiko und lebenslangen Folgen behafteten Eingriff", plädierte sie für ihren Antrag. Der Beschluss über die Regierungsvorlage solle eine klare Botschaft aussenden und alle Zweifel ausräumen, erklärte dagegen Johannes Singhammer (CDU/CSU). Was dem einen fremd erscheine, dürfe der andere als religiöse Freiheit in Anspruch nehmen. "Wir habe mit dem Beschluss eine in Form gegossene praktische Toleranz", die Elternrecht, Kindeswohl und Religionsfreiheit in die richtige Balance bringe. Lukrezia Jochimsen (Die Linke) warb darum, Rechtssicherheit und Schutz zu schaffen, anstatt Verbote aufzustellen. Ausgerechnet Deutschland dürfe nicht das erste Land sein, dass Beschneidung verbiete.

Norbert Geis (CDU/CSU) bezeichnete das Gesetz als notwendig, "weil viel Verwirrung im Land herrscht". Christine Lambrecht (SPD) ging auf ihren Änderungsantrag ein, der eine Aufklärung über die ärztlichen Risiken vorsieht. Sie stellte zudem die Bedeutung des Beschneidungsrituals für die jüdischen Gläubigen heraus. Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann sagte, er habe erkannt dass "jüdisches und muslimisches Leben bei uns willkommen ist". An manchen Stellen werde das Kindeswohl nicht ausreichend beachtet, unter anderem beim kindlichen Willen, bemängelte dagegen Jerzy Montag (Bündnis 90 / Die Grünen): "Dies ist ein Fehler im Antrag der Regierung." Die jeweiligen Änderungsanträge fanden – in namentlicher Abstimmung – keine Mehrheit im Parlament.

Als wichtiges politisches Zeichen sieht der Zentralrat der Juden den Beschluss: "Das bedeutet, dass jüdisches und muslimisches Leben hier willkommen ist", sagte auch der Präsident des Zentralrats, Dieter Graumann, gegenüber dpa bereits vor der Abstimmung. Wenig Verständnis äußerte er über die aus seiner Sicht teils verletzende öffentliche Debatte, die das Urteil des Kölner Landgerichts ausgelöst hatte. Dabei habe viel Unkenntnis die Diskussion beeinflusst.

Auch der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans Ulrich Anke, hat das neue Gesetz begrüßt. "Damit wird nach den Irritationen in Folge des Urteils des Landgerichts Köln verlässlich klargestellt, was der jahrzehntelangen Rechtspraxis in der Bundesrepublik entspricht", sagte Anke in Hannover. Zwar spiele für das Christentum die Beschneidung keine Rolle, sondern der Glaube an Jesus Christus, für Juden und Muslime jedoch habe die Beschneidung eine große Bedeutung. Wichtig sei nun, dass die medizinischen Standards vollumfänglich eingehalten werden. (pro /dpa)

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