Ob die deutsche Politik sich für oder gegen ein generelles Verbot der PID entscheiden wird, ist noch unklar. Die Bevölkerung, das steht nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts "emnid" fest, ist für eine Zulassung in engen Grenzen. Das teilten die Evangelische Kirche im NDR und die Evangelische Zeitung am Donnerstag mit. In deren Auftrag hatte "emnid" eine Erhebung zum Thema durchgeführt. Demnach sprechen sich 29 Prozent der Befragten für eine Freigabe der umstrittenen Gendiagnostik aus, wenn damit Tot- und Fehlgeburten abgewendet werden können. 45 Prozent befürworten die Gentests auch im Falle schwerer Erbkrankheiten. 21 Prozent fordern dagegen, die PID komplett zu verbieten. 5 Prozent sind unentschlossen oder machten keine Angaben. Die Demoskopen haben 504 Personen ab 14 Jahren telefonisch befragt. Die Erhebung ergab auch: Befragte in Ostdeutschland plädieren häufiger für eine weitgehende Freigabe als Westdeutsche (50 zu 43), und Frauen häufiger als Männer (47 zu 43).
Politik nach wie vor gespalten
In der Politik gibt es derzeit drei Gesetzesinitiativen zum Thema PID. Zwei Entwürfe erlauben die Gendiagnostik in bestimmten, unterschiedlichen Ausnahmefällen, einer verbietet sie komplett. Getragen werden die Initiativen jeweils von Politikern aller Fraktionen. Auch die Abstimmung im Bundestag, die im Sommer stattfinden soll, wird ohne Fraktionszwang durchgeführt. Die Volkskirchen und die Deutsche Evangelische Allianz sprachen sich jüngst gegen die Zulassung der PID aus.
Die von der Evangelischen Kirche im NDR veranstaltete Talkshow "Tacheles – Talk am roten Tisch" greift das Thema am Donnerstag ab 19 Uhr öffentlich in der hannoverschen Marktkirche auf. Phoenix strahlt die Sendung am 3. April um 17.00 Uhr sowie am 17. April um 13.00 und um 22.30 Uhr aus. Diskutieren werden der Landesbischof in Kurhessen-Waldeck, Martin Hein, die ehemalige Bundesforschungsministerin und SPD-Abgeordnete Edelgard Bulmahn, die Medizinerin Jeanne Nicklas-Faust, die Mutter Barbara Grüten und der Arzt Matthias Bloechle. Letzterer hatte das Recht auf die Anwendung der PID im vergangenen Juli vor dem Bundesgerichtshof erfochten. Seitdem ist die Technik weder offiziell verboten, noch erlaubt.
Mit Hilfe der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten hin untersucht, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Sie können aussortiert werden, wenn eine Fehlgeburt oder das Heranwachsen eines behinderten Kindes droht. (pro)