Bislang gibt es für Ärzte in der Bundesrepublik keine einheitlichen und verlässlichen Regelungen über die Hilfe zum Suizid. 2015 soll der Bundestag über das Thema befinden. Nun haben Hochschulprofessoren am Dienstag in München einen Gesetzesvorschlag veröffentlicht, mit dem Straffreiheit für ärztliche Beihilfe zum Suizid bei unheilbaren Patienten gesetzlich verankern und geregelt werden soll. Der Entwurf der Wissenschaftler lehnt sich an die geltende Regelung im US-Bundesstaat Oregon an. Dort können Ärzte aussichtslos Schwerstkranken Sterbehilfe leisten. Nach Angaben der Zeitung Welt blieb die Zahl der „Suizidassistenzen“ dort niedrig. Werbung für eine Beihilfe zum Suizid soll verboten bleiben.Zu dem Papier erklärte Gian Domenico Borasio, Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin an der Universität Lausanne: „Wir wissen um die großen Möglichkeiten der Palliativmedizin. Aber wir wissen aus der täglichen Arbeit auch um ihre Begrenzung.“
Damit wendet sich Borasio gegen die Bundesärztekammer (BÄK). Die lehnt es nach Angaben der Welt bislang ab, Ärzten die Suizidbeihilfe zu erlauben. Die Ärzte dürften demnach keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.