Medienaufsicht rügt Engeltherapie im Fernsehen

In Österreich hat die Medienaufsicht eine Rüge gegen den Beratungssender "Telemedial" ausgesprochen. Ein Geisterheiler hatte in dem Programm, das über Satellit auch in Deutschland zu sehen ist, behauptet, Krankheiten der Anrufer mit Hilfe eines Engels beseitigen zu können. Die Regulierungsbehörde "KommAustria" sieht hierin einen Verstoß gegen das in Österreich geltende Privatfernsehgesetz.
Von PRO

Denn laut diesem dürfen die Sender keine Verhaltensweise der Zuschauer fördern, „die die Gesundheit oder Sicherheit gefährden“, meldet die „Stuttgarter Zeitung“. Der Fernsehratgeber Walter von Berg allerdings habe in einer Sendung im vergangenen August den Eindruck hervorgerufen, eine schulmedizinische Behandlung mit seiner Engel-Therapie ersetzen zu können.

Anrufer hatten am Telefon ihre gesundheitlichen Beschwerden beschrieben, die von Berg mit der Frage „Raphael, was sagst du?“ angeblich an einen Engel weiterleitete. Anschließend suchte er über ein Pendel nach einer Antwort und führte eine Art Fernbehandlung durch. Einer Anruferin mit Verdauungsbeschwerden etwa überlieferte er Raphaels Botschaft: „Wir sind im Darm und arbeiten einen neuen Darm ein.“

Sobald das Gericht entschieden hat, dass „Telemedial“ gegen das Privatfernsehgesetz verstoßen hat, muss der Sender die Rüge in seinem Programm vorlesen. Der Sender habe von Berg damals für etwa drei Monate aus der Sendung genommen, damit dieser eine Nachschulung besucht, teilte „KommAustria“ mit. Wie alle Kollegen müsse auch er künftig im Programm darauf hinweisen, dass seine Behandlung die ärztliche Betreuung „keinesfalls ersetzen, sondern nur ergänzen kann“.

Positive Energien über den Bildschirm

„Telemedial“ wird von dem TV-Unternehmer Thomas Hornauer betrieben, der mit seinen Medienprojekten bereits mehrmals in die Kritik der Öffentlichkeit geraten ist. Der Kanal ist zwar nur für Österreich lizensiert, per Satellit kann das TV-Programm allerdings europaweit gesendet werden. In Deutschland empfängt man es zwischen 21 und 6 Uhr, und zwar ausgerechnet auf der Satellitenfrequenz des Kinderkanals.

Die deutsche „Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten“ (GSPWM), die sich mit Fragen der Zulassung und Kontrolle von bundesweiten Rundfunkangeboten befasst, hatte dem Sender erst vor wenigen Wochen vorgeworfen, mit seinen hohen Anrufgebühren die Zuschauer auszunehmen. Denn eine telefonische Beratung bei „Telemedial“ kostet mindestens 1,99 Euro pro Minute. Außerdem fordert Hornauer, der oft selbst die Sendungen moderiert, das Publikum immer wieder auf, den sogenannten „Energieausgleich“ per Telefonanruf oder Überweisung zu bezahlen. Ein solcher Anruf kostete bis vor Kurzem bis zu 30 Euro, inzwischen wurde eine Maximalgebühr von 10 Euro pro Anruf festgelegt. Zuschauern, die das Programm regelmäßig sehen, legt Hornauer jedoch nahe, einen monatlichen Betrag von 50 Euro zu bezahlen.

Bis 2004 hatte der „schwafelnde Schwabe“, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) Hornauer bezeichnete, den Regionalsender BTV4Umit Sitz im baden-württembergischen Ludwigsburg betrieben. Dazu konnte er die Lizenz jedoch nicht verlängern, da er wichtige Auflagen nicht erfüllt habe. Seit Ende 2007 sendet er nun ein ähnliches Programm aus Österreich.

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