Drohung mit Klage: Facebook entsperrt Nutzer

Der Fotograf Markus Hibbeler wurde für sieben Tage beim sozialen Netzwerk Facebook gesperrt, ein islamkritischer Beitrag von ihm gelöscht. Nachdem der Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel Facebook mit einer Klage drohte, ruderte der Konzern zurück.
Von PRO
Was Facebook löscht oder auch nicht, ist Gegenstand zahlreicher Diskussionen

Der Hamburger Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel kennt die Tücken von Facebooks Löschpraxis: 2016 gründete er eine „Wall of Shame“, auf der er Fälle von Sperrungen und Löschungen dokumentiert, die nach seiner Überzeugung nicht gerechtfertigt sind. In einem Fall drohte er dem sozialen Netzwerk mit einer Klage, sollte ein gelöschter islamkritischer Text nicht wieder veröffentlicht werden.

Autor des betroffenen Textes ist der Fotograf Markus Hibbeler, 5.000 Freunde und mehr als 20.000 Abonnenten folgen seinen Beiträgen auf Facebook. Mitte Mai veröffentlichte er laut Frankfurter Allegmeiner Zeitung einen islamkritischen Text, woraufhin Facebook den Beitrag löschte und Hibbeler für sieben Tage sperrte. Der bekannte Autor und Islamkritiker Hamed Abdel-Samad kritisierte dies.

Hibbeler beauftragte Steinhöfel mit dem Fall. Der Anwalt hat Facebook eine Woche Zeit gegeben, den Beitrag wieder online zu stellen, andernfalls werde er klagen. „Der entfernte Text (bei Löschung 2.000 Likes, 1.000 Mal geteilt) bewegt sich ganz und gar innerhalb der Grenzen der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit, es gibt nicht einmal Sätze oder Passagen, die auch nur annähernd fragwürdig sein könnten“, schreibt Steinhöfel zur Begründung seines Vorgehens auf dem Debattenportal The European. Der Jurist hatte Erfolg: Facebook machte den gesperrten Beitrag wieder sichtbar und ermöglichte Hibbeler wieder Zugang zu seinem Profil.

Der Fall hat laut Steinhöfel auch eine politische Dimension. Vor eineinhalb Wochen debattierte der Bundestag über das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, ein Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD), der Anbietern wie Facebook hohe Bußgelder androht, sollten sie rechtswidrige Inhalte nicht binnen 24 Stunden löschen. In der Begründung des Gesetzes findet sich der Satz: „Niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden.“

Dazu Steinhöfel: „Sollten deutsche Gerichte nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens zu dem Ergebnis kommen, es gäbe keine Anspruchsgrundlage, dass Justizminister Maas und ich mithin falsch liegen („Niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden.“), dann wäre das geklärt und der Gesetzgeber, der einen solchen Zustand unmöglich tolerieren kann, zum unverzüglichen Handeln aufgefordert.“ Da Facebook einlenkte, wird es vorerst nicht zu einem solchen Prozess kommen.

Gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat sich ein breites Bündnis von Kritikern formiert. Unter anderem der Deutsche Journalisten-Verband und der Verband deutscher Zeitschriftenverleger fürchten um negative Konsequenzen für die Meinungsfreiheit. Sie kritisieren außerdem, dass der Rechtsstaat das Prüfen von Beiträgen auf Rechtswidrigkeit an ein privates Unternehmen delegiert. (pro)

Von: mb

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