ERF Medien: Mitarbeiter klagen gegen christliches Medienhaus

Redakteure von ERF Medien haben auf eigene Faust in der mutmaßlich kriminellen Vergangenheit eines Kollegen recherchiert. Ihnen wurde gekündigt. Zwei Mitarbeiter klagen vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung, einer hat die Kündigung akzeptiert und kassiert nun eine Abfindung.
Von PRO
Das Gebäude von ERF Medien in Wetzlar

Das christliche Medienunternehmen ERF Medien mit Sitz in Wetzlar hat Medienberichten zufolge derzeit mehrere Verfahren am Arbeitsgericht in Gießen anhängig. Nach Angaben der Wetzlarer Neuen Zeitung (WNZ) vom Mittwoch ist ein 62-jähriger Redakteur von ERF Medien im Rahmen eines Gütetermins beim Arbeitsgericht in Gießen der Auffassung der Richterin gefolgt, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr zu kitten sei. Er hat eine ordentliche Kündigung, verbunden mit einer Abfindung in Höhe von 45.000 Euro, akzeptiert. Die Verhandlung hat nach Informationen von pro bereits am 15. März stattgefunden. Damit war dieses Verfahren beendet.

Mit einer Redakteurin konnte bei dem Gütetermin keine Einigung erzielt werden. Sie hat das Angebot des Arbeitgebers auf eine Abfindung in Höhe von drei Monatsgehältern, verbunden mit einer ordentlichen statt einer fristlosen Kündigung, abgelehnt. Der Prozess ist nun für den 17. April anberaumt.

Am Gründonnerstag vor Gericht

Eine weitere ERF-Redakteurin hat bei einem Gerichtstermin am Gründonnerstag die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls abgelehnt. Zu der Verhandlung waren nach Angaben eines Prozessbeobachters rund 60 Personen, darunter Kollegen und Gemeindeglieder, im Zuschauerraum des Gerichts erschienen, um durch ihre Anwesenheit Solidarität auszudrücken.

Die Redakteurin, die seit 27 Jahren bei dem christlichen Medienwerk beschäftigt ist, klagt weiter auf Wiedereinstellung. Das Gericht hat dazu den 15. Mai als nächsten Verhandlungstermin angesetzt.

Informantin bestätigte Vorwürfe

Zum Hintergrund: Die ERF-Redakteure hatten auf Wiedereinstellung geklagt. Die WNZ berichtet, dass die Angestellten eigenmächtig Hinweisen auf mutmaßliche Straftaten eines Kollegen nachgegangen waren. Nach Angaben der Zeitung hatten die Redakteure von einer Informantin von „angeblich strafrechtlich relevanten Dingen“ aus der Vergangenheit eines seit 2015 bei ERF Medien angestellten und leitenden Mitarbeiters erfahren und darüber „die ERF-Spitze erstmals Anfang 2017 und danach mehrmals“ informiert.

Nach Angaben der Zeitung standen vor rund zehn Jahren Verdachtsmomente und Vorwürfe der Unterschlagung und der sexuellen Misshandlung im Raum. Nach pro-Recherchen stand die Informantin selbst im engen Kontakt mit der Gemeinde des mutmaßlichen Straftäters im Ruhrgebiet und hatte die Verdachtsmomente bestätigt. Auf Anfrage von pro teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg am Donnerstag mit, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren führt.

Weil es im Jahr 2017 aus der Sicht der Redakteure Monate lang nicht zu „Konsequenzen“ gekommen sei, hätten die Redakteure eigenmächtig die Recherche aufgenommen und ihre Rechercheergebnisse dem Arbeitgeber angeboten. Der reagierte nach Angaben der WNZ mit Abmahnungen wegen Störung des Betriebsfriedens und der Aufforderung, die erhobenen Vorwürfe gegen den Bereichsleiter zurückzunehmen. Die Mitarbeiter erhielten dem Bericht zufolge Abmahnungen wegen Fehlverhaltens, Freistellungen, Hausverbote und schließlich Kündigungen.

ERF Medien beruft sich nach WNZ-Angaben vor Gericht darauf, dass keine Strafanzeigen gegen den Bereichsleiter vorgelegen hätten und der Arbeitgeber zudem eine „Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern habe“. Wegen der fehlenden Anzeigen habe man zunächst keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergreifen können. Aus diesem Grund habe man die Rechercheergebnisse an die Staatsanwaltschaft Duisburg weitergeleitet. Über den Zeitpunkt liegen pro keine Informationen vor. Ein Verfahren wegen übler Nachrede, das der beschuldigte Bereichsleiter gegen die Redakteure angestrengt hatte, wurde nach Angaben der Zeitung von der Staatsanwaltschaft Limburg eingestellt.

Erst im Dezember 2017 hat sich ERF Medien demnach „einvernehmlich“ von seinem Bereichsleiter getrennt und diesen freigestellt.

Keine Stellungnahme vom ERF

Auf eine Anfrage von pro am Mittwoch wollte eine Sprecherin von ERF Medien unter Hinweis auf das laufende Verfahren keine Stellungnahmen und Auskünfte erteilen. Bislang unbestätigte pro-Recherchen ergaben, dass ein zunächst befristeter Arbeitsvertrag mit dem ehemaligen Bereichsleiter erst 2017 in eine unbefristete Fassung überführt worden ist.

Zu einer entsprechenden Anfrage von pro und zur Frage, zu welchem Zeitpunkt auch der Aufsichtsrat von ERF Medien über die erhobenen Vorwürfe gegen den Bereichsleiter informiert wurde, wollte sich ERF Medien unter Hinweis auf das laufende Verfahren aktuell nicht äußern. Auch zur Frage, warum in einem Fall eine erhebliche Abfindung in Höhe von 45.000 Euro gezahlt, und im anderen Fall nur in Höhe von drei Monatsgehältern angeboten wurde (nach 27-jähriger Unternehmenszugehörigkeit), möchte sich ERF Medien während der laufenden Verfahren nicht äußern.

Vorstandsvorsitzender von ERF Medien (früher Evangeliumsrundfunk) ist seit 2014 Jörg Dechert, der nach eigenen Angaben den Weg einer „konsequenten Modernisierung“ bei ERF Medien beschreiten will. Der Physiker gehört seit 2017 auch dem geschäftsführenden Vorstand, dem Leitungsgremium der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA), an. ERF Medien beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 180 Mitarbeiter und finanziert sich durch Spenden.

Von: Norbert Schäfer

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