ZDF: Ermittlungen wegen Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz hat ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen Redakteure des ZDF eingeleitet. Hintergrund ist der Beitrag "Sterben für Jesus", der in der "Frontal 21"-Ausgabe Anfang August ausgestrahlt worden war und seitdem für erhebliche Diskussionen gesorgt hat. 
Von PRO

Nach Angaben von Karl-Heinz Schröder, ehrenamtlicher Geschäftsführer eines kirchlichen Regionalverbandes in Hannoversch Münden, wurde seine Strafanzeige vom 28. August von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Mainz angenommen. Schröder wurde darüber am Montag informiert, wie er am Mittwoch mitteilte.

Das jetzt eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung richtet sich gegen die verantwortlichen Redakteure der ZDF-Sendung "Frontal 21". Schröder führte in seiner Anzeige unter anderem an, die Journalisten hätten "wider besseres Wissen die im Jemen ermordeten Studentinnen mit ihren Mördern auf eine Stufe" gesetzt, "obwohl ihnen bekannt ist, dass die Terroristen Terrorcamps zur Ausbildung von Mördern unterhalten, die Missionswerke und Ausbildungsstätten hingegen aber zu tätiger und altruistischer Nächstenliebe ausschließlich nach den Aussagen des Neuen Testaments befähigen und ausbilden".  

Durch eine Vermischung von Bildern und Geräuschen aus islamistischen Terrorcamps mit Aufnahmen "seriöser, staatlich und kirchlich anerkannter theologischer Fachschulen" werde der Eindruck erweckt, "terroristische, radikale und verfassungsfeindliche Organisationen seien ein und dasselbe wie ‚evangelikal‘ (die englische Übersetzung der konfessionellen Bezeichnung ‚evangelisch‘)", heißt es in der Strafanzeige weiter.

In Paragraf 130 des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es zum Tatbestand der Volksverhetzung in Absatz 1: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, (1.) zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder (2.) die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Weitere Strafanzeige

Neben Karl-Heinz Schröder hat auch der Unternehmer und engagierte Christ Ulrich Weyel aus Gießen einen Strafantrag aufgrund des ZDF-Beitrages gestellt. Er beruft sich auf Paragraf 166 des Strafgesetzbuches. Dieser stellt die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" unter Strafe. Der Strafantrag richtet sich namentlich gegen die Redakteure Arndt Ginzel, Martin Kraushaar und Ulrich Stoll, die als Autoren des "Frontal 21"-Beitrages genannt sind.

Der Fernsehbeitrag hatte in den vergangenen Wochen zu massiver Kritik am ZDF geführt – zahlreiche christliche Einrichtungen hatten in einer Programmbeschwerde an die öffentlich-rechtliche Anstalt gegen den Beitrag protestiert. Am Samstag veröffentlichte der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine Stellungnahme zu dem Beitrag, in der das höchste Leitungsgremium der Protestanten den öffentlich-rechtlichen Sender massiv kritisiert: Eine solche Art von Journalismus werde den Anforderungen an eine solide Recherche nicht gerecht, so der EKD-Rat. Das ZDF habe den Anspruch, Qualitätsfernsehen zu sein, der Beitrag in "Frontal 21" vom 4. August habe diesem Anspruch in keiner Weise genügt. "Kein Korntaler Missionar und keiner der jungen Leute, die in der Sendung befragt wurden, ist auch nur in die Nähe des Gedankens gekommen, unschuldige Menschen mittels eines Selbstmordattentats mit in den Tod zu reißen."

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