Medienaufsicht straft Gewinnspiel-Shows ab

Sie sind das Markenzeichen des Senders 9Live, aber auch DSF, Kabel 1, das Vierte und SAT.1 machen Profit mit Gewinnspiel-Shows. Dagegen schreitet nun die Medienaufsicht ein. Wegen Verstößen gegen den Verbraucher- und Jugendschutz drohen den Sendern Bußgelder.
Von PRO

Viele Gewinnspiele und Gewinnspiel-Sendungen bei Privatsendern benachteiligen die Verbraucher, etwa wenn teure Anrufgebühren verlangt werden oder die Moderationen irreführend sind. Das gab die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) in einer Pressemitteilung der Landesmedienanstalten bekannt. Die ZAK setzt sich aus den Direktoren der Landesmedienanstalten zusammen. Die Kommission erklärte zudem, man habe beschlossen, Beanstandungs- und Bußgeldverfahren gegen die Sender einzuleiten.

„Große Defizite bei Spielaufbau und Transparenz“

„Auch wenn es positive Entwicklungen etwa bei den Teilnahmehinweisen gibt, bestehen nach wie vor große Defizite bei Spielaufbau und Transparenz“, sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich. „Hier müssen wir eingreifen.“ Deshalb hatte eine Expertengruppe der Landesmedienanstalten Gewinnspiele und Gewinnspiel-Sendungen im deutschen Fernsehen in den vergangenen Wochen stichprobenartig geprüft und zahlreiche Mängel entdeckt. „Immer wieder finden sich irreführende Aussagen der Moderatoren“, sagte der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Norbert Schneider. „Zeitdruck wird nach wie vor vorgetäuscht und so ein mehrmaliges Anrufen eingefordert.“ Laut Medienberichten teilte die Kommission zudem mit: „Nach Einschätzung der ZAK werden hier die Verbraucher durch das Suggerieren von Erfolgsaussichten durch Geschwindigkeit (‚der schnellste Anrufer gewinnt‘) getäuscht, denn in den Mitmachregeln weisen die Sender darauf hin, dass nur nach dem Zufallsprinzip ein Gewinner ermittelt wird.“

Ebenfalls geprüft werden müssten neuartige Gewinnspiele, die etwa „Pro Sieben“ in seinen Werbeunterbrechungen zeige und die sich mehrheitlich an Jugendliche richteten, berichtet der Onlinedienst des Magazins „Digital TV“. Viele dieser Mängel verstoßen laut ZAK gegen die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten, die Anfang des Jahres in Kraft getreten war. Diese besagt unter anderem, dass Jugendlichen unter 14 Jahren die Teilnahme an „Call-in-Shows“ untersagt ist und dass eine Leichtgläubigkeit des minderjährigen Zuschauers nicht ausgenutzt werden darf. Die Sendungen dürfen nicht irreführen und müssen jedem Teilnehmer die gleiche Gewinnchance garantieren. Zudem müssen die Sendungsabläufe für den Zuschauer transparent sein. (PRO)

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