Machtwort der Ministerin erlaubt Schulgebet

Dürfen Schüler in einer staatlich geführten Schule zum Unterrichtsbeginn ein gemeinsames Gebet sprechen? Nein, meinte das Schulamt in einer nordrhein-westfälischen Kleinstadt. Ja, meinte jedoch die zuständige Schulministerin – und setzte sich durch.
Von PRO

Mit einem Machtwort hat die nordrhein-westfälische Schulministerin Barbara Sommer den aufflammenden Streit um ein Schulgebet beendet. Die Christdemokratin hob damit, wie die „Rheinische“ Post berichtet, die umstrittene Entscheidung des Neusser Kreisschulamtes auf, Kindern einer Gemeinschaftsgrundschule in Korschenbroich das Beten zu verbieten.

In dem 2.500 Einwohner zählenden Korschenbroicher Stadtteil Pesch hatte das Thema hohe Wellen geschlagen. Zur Vorgeschichte: Die einstmals katholische Grundschule in Pesch wird seit der Umwandlung aller konfessionellen Schulen 2005 in städtischer Regie geführt. Zum Unterrichtsbeginn sprachen Kinder bislang ein „Schulgebet”. Dieses Ritual rief jedoch erzürnte Eltern auf den Plan, die das Kreisschulamt einschalteten. Daraufhin erließ das Amt eine Verfügung, die das tägliche Beten untersagte.

Das Schulamt des Rheinkreises Neuss hatte es für unzulässig gehalten, dass die Kinder der zweiten Klasse im Unterricht mit gefalteten Händen zu Beginn des Unterrichts einen Text des evangelischen Theologen und Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer in Gebetsform sprechen. Gebete seien an einer Gemeinschaftsgrundschule nur im Religionsunterricht zu-lässig. Zugestanden wurde der Schule ein kurzer Text oder ein Lied – aber eben kein Gebet.

Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hatte Schulleiter Wolfgang Grüe eine Rücknahme des Verbots noch für ausgeschlossen gehalten. Doch es kam anders: Künftig soll das Gebet nach dem Dafürhalten von Ministerin Sommer wieder erlaubt sein. „Natürlich darf kein Kind gegen seinen eigenen Willen oder den seiner Eltern zum Schulgebet gezwungen werden. In solchen Fällen hat die Schule dafür Sorge zu tragen, dass dieser Schüler dem Gebet in zumutbarer Weise ausweichen kann“, erklärte die Politikerin.

„Ehrfurcht vor Gott eines der wichtigsten Erziehungsziele“

Auf der anderen Seite sei es nicht hinzunehmen, dass den restlichen Schülern des Klassenverbandes ein kurzes freiwilliges gemeinsames Gebet vorenthalten werde, wenn diese ein solches Gebet wollen. Die Ministerin sicherte der Schule die Unterstützung zu, gemeinsam mit der Schulaufsicht das Problem zu lösen.

„Die Ehrfurcht vor Gott ist eines der wichtigsten Erziehungsziele des Schulgesetzes und der Landesverfassung – unabhängig davon, ob es sich um eine Bekenntnisschule oder eine Gemeinschaftsschule handelt“, erklärte Schulministerin Sommer nach einem Gespräch mit dem Meerbuscher CDU-Landtagsabgeordneten Lutz Lienenkämper. Auch das Bundesverfassungs-gericht hatte in einem Urteil bestätigt, dass ein freiwilliges Schulgebet an Gemeinschaftsschulen zulässig ist.

Wolfgang Baake, Geschäftsführer des Christlichen Medienverbundes (KEP) und Beauftragter der Deutschen Evangelischen Allianz am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, hat sich in einem Brief bei der nordrhein-westfälischen Ministerin für Schule und Weiterbildung Barbara Sommer (CDU) für ihr engagiertes Eintreten zur Beibehaltung des Schulgebets in Korschenbroich bedankt. „Sie haben damit ein großartiges Zeichen in Richtung Werte und Wertevermittlung gesetzt. Außerdem geben Sie den Lehrkräften damit die Möglichkeit in die Hand, Orientierung zu vermitteln“, freut sich Baake. Da in der heutigen Zeit viele Eltern diesem Auftrag nicht mehr nachkommen oder nachkommen können, leiste die Schule hier einen unschätzbaren Beitrag, so Baake. (PRO)

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