Luther über das Urheberrecht: „Eine grosse Reuberey“

Der Kirchenreformator Martin Luther kommt in der aktuellen Ausgabe der "Frankfurter Rundschau" im Originalton zu Wort. Der Bezug für den Beitrag ist aktueller denn je: es geht um das Urheberrecht. Bereits 1541 hat sich der Theologe ausführlich zur Verletzung des Urheberrechts Gedanken gemacht und sie niedergeschrieben.
Von PRO

Die aktuelle Diskussion um Wahrung und Beeinträchtigung des Urheberrechts durch neue Medien und den Umgang mit dem Internet ist so neu nicht. Welcher Text und welches Foto dürfen übernommen werden? Weil Informationen gerade online frei zugänglich sind, erliegen viele Nutzer dem Trugschluss, dass im „Web“ publizierte Beiträge auch kostenlos weiter verwendet werden dürften.

Für den Reformator, der gleichzeitig auch als Übersetzer und Publizist tätig war, ist der Geiz die Wurzel allen Übels für dieses Handeln: Dieses habe er in seiner schändlichen Zeit allzu häufig erfahren. Der Geiz, so Luther, treibe leidigen Wucher und schade der Gesellschaft.

Er habe sich mit der Bibelübersetzung bemüht, die Frohe Botschaft „hell und lauter“ an die Menschen zu bringen. Eine „große öffentliche Räuberei“ und verfälschte Wiedergabe stehe keinem ehrlichen Christenmenschen zu. Allerdings hätten „geizige Wänste und räuberische Nachdrücker“ genau dies getan.

Dass es Luther durch die Verletzung der Urheberrechte nicht nur um seinen investierten Fleiß ging, macht er in seiner Abhandlung ebenso deutlich. Der Reformator hatte das Ziel, Gottes Wort unverfälscht und vollständig erhalten an die Menschen weiterzugeben. Dabei tröstete er sich damit, dass Gott die Verletzer des Urheberrechts schon strafen werde. Seine Warnung an die Drucker von 1541 findet sich in der Luther-Bibel von 1545. (PRO)

Hier lesen Sie Martin Luthers Beitrag: www.fr-online.de

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