In einem YouTube-Video war zu sehen, wie der Student auf dem Altar herumturnte. Er wollte damit künstlerisch auf den Leistungsdruck der Gesellschaft aufmerksam machen. Daraufhin musste er eine Geldstrafe bezahlen. Zur gerichtlichen Verhandlung kam es nur, weil der Student Einspruch gegen diesen Strafbefehl einlegte.
Das Urteil erster Instanz sah die Störung der Religionsfreiheit und Hausfriedensbruch gegeben. Nun entschied das Landgericht nur noch auf Hausfriedensbruch und setzte die Strafe um 200 Euro auf 500 Euro herunter. Zuvor hatte Karle noch behauptet, die Aufnahme sei virtuell entstanden, nachher jedoch die Echtheit zugegeben. Die Geldstrafe geht zu Gunsten der Caritas. (pro)
Von: dsp