Ist die Kirchensteuer noch zeitgemäß? Aus Sicht des Pfarrers Jochen Teuffel stellt sie das Beispiel einer falschen Verflechtung von Kirche und Staat dar und macht die Kirche unglaubwürdig. Dies betont Teuffel im Interview mit „Christ und Welt“-Redakteur Wolfgang Thielmann.
Wer darf das Abendmahl empfangen? Aus Sicht eines Pfarrers reibt sich die Kirchenordnung mit dem Neuen Testament
Der Pfarrer der bayerischen Landeskirche in Vöhringen an der Iller hatte einer Frau das Abendmahl ausgeteilt, die aus der Kirche ausgetreten war. Er bemängelt, dass die Kirche zu staatlichen Machtmitteln greife und ihr Angebot an eine Zahlung binde. Das Neue Testament reibe sich an dieser Stelle mit der Kirchenordnung. Der Pfarrer hat deswegen ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt.
Im Auftrag Jesu Christi gehandelt
Das Abendmahl habe er im „Auftrag Jesu Christi“ ausgeteilt. „Die Bibel und die lutherischen Bekenntnisse verbieten es, den Empfang des Abendmahls an eine Leistung wie die Kirchensteuerzahlung zu binden“, erklärt der Theologe. Warum die Frau ausgetreten sei, wisse er nicht. Sie habe der Gemeinde künftig einen Beitrag in Höhe ihrer Kirchensteuer spenden wollen.
Teuffel plädiert für eine schrittweise Abschaffung der Steuer, weil sie als Zwangsabgabe weder dem Evangelium noch dem Bekenntnis der Kirchen entspreche: „Steuern haben ihren legitimen Ort im Staat, nicht in der Kirche.“ Kirche lebe aus der Hingabe Jesu an die Menschen und nicht aus der Steuer, die Menschen abführten. Hingabe und Engagement müssten, dem Beispiel von Paulus folgend, freiwillig sein. Am Beispiel amerikanischer Gemeinden zeige sich, dass es auch ohne Kirchensteuer funktioniere.
Reicher an Evangelium
Teuffel kritisiert Kampagnen, „die in ihrem Anspruch nicht dem Evangelium nahekommen“. Eine Kirche ohne Kirchensteuer werde reicher am Evangelium, glaubt er, auch wenn damit Einbußen verbunden seien. Ökonomische Unsicherheit sei gut für die „Glaubwürdigkeit und Freiheit einer Kirche“. Diese habe auch Auswirkungen auf das eigene Verhältnis der Pfarrer zum Geld: „Wären die zugesicherten Lebensverhältnisse bescheidener, wäre die persönliche Motivation stärker gefragt.“
Er selbst suche mit austrittswilligen Personen das persönliche Gespräch: „Unabhängig davon gilt aber für jeden Kirchenausgetretenen die herzliche Einladung zu allem, was unsere Gemeinde im Namen Jesu Christi zu bieten hat.“ Ausschließen vom Abendmahl dürfe man höchstens Menschen, die sich abfällig zum Abendmahl geäußert oder „in erkennbarerer Weise das Gewissen anderer Gemeinde-Mitglieder verletzt haben“. Teuffel selbst hat auf eine ihm zustehende gehaltliche Höhergruppierung verzichtet: „Wenn meine Gemeinde mich nicht mehr finanzieren könnte, würde ich zurückgehen ins Ehrenamt. Paulus war ja auch nicht abgesichert wie ein Oberkirchenrat, sondern lebte als freiberuflicher Zeltmacher.“
Buch-Veröffentlichung geplant
In Kürze will Teuffel im Fontis-Verlag das Buch „Rettet die Kirche – schafft die Kirchensteuer ab“ veröffentlichen. 2007 hatte der katholische Kirchenrechtler Hartmut Zapp für Schlagzeilen gesorgt. Er wollte aus der katholischen Kirche austreten, aber Katholik bleiben. Er klagte durch alle Instanzen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass aus staatlicher Sicht ein Austritt ein Austritt ist. Die Kirche reagierte mit einem nur in Deutschland geltenden und heftig kritisierten Dekret: ein ausgetretener Katholik dürfe – außer in Todesgefahr – keine Sakramente mehr empfangen. (pro)
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