In der ZDF-Sendung vom Dienstagabend hatte Moderatorin Hilke Petersen Christen und Islamisten miteinander verglichen. Sie sagte: "Bereit sein, für Gott zu sterben: Das klingt vertraut – bei islamischen Fundamentalisten. Doch auch für radikale Christen scheint das zu gelten." Die Reporter hatten mit versteckter Kamera und ohne deren Wissen Dozenten und Mitarbeiter der Akademie für Weltmission (AWM) in Korntal bei Stuttgart gefilmt und deren Aussagen veröffentlicht.
Bischof Bohl betonte, Mission und Entwicklung gehörten für die weltweite Arbeit der Kirchen und ihr nahestehender Hilfsorganisationen zusammen. "Es ist zu begrüßen, wenn sich Jugendliche für eine gute Sache einsetzen – hier in Deutschland und auch in anderen Ländern." Es sei daher diffamierend, junge Christen auf eine Stufe mit Koma-Säufern zu stellen, wie im Beitrag geschehen.
Die Sächsische Landeskirche bange derzeit um das Wohl einer Familie aus Bautzen, die im Jemen entführt worden ist, heißt es weiter. Es sei unverantwortlich, den selbstlosen Einsatz in anderen Kulturen als "bloßes Abenteuer" zu bezeichnen.
Der Landesbischof sorge sich vor allem um das Recht der Religionsfreiheit: "Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht und ich finde es empörend, wenn allen Ernstes die Auffassung vertreten wird, dass sie in anderen Ländern nicht gelten soll."
Gleichsetzung von Attentätern und Opfern "inakzeptabel"
Anlass für die Sendung war die Ermordung von zwei deutschen Praktikantinnen im Juni dieses Jahres, die im Jemen in einem Krankenhaus gearbeitet hatten. Es sei zu wünschen, dass den betroffenen Familien jeder mögliche Beistand aus Kirche und Gesellschaft gegeben wird, so Bohl.
Die verbale Gleichsetzung von Selbstmordattentätern mit Ermordeten in der Schlussmoderation sei laut Bohl eine nicht zu akzeptierende Entgleisung. Es könne nicht akzeptiert werden, wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender Täter und Opfer auf eine Stufe stelle.
Der Landesbischof fordert das ZDF zu einer Richtigstellung des Tendenzberichtes auf.
Christliche Missionswerke prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen die Redaktion des ZDF-Magazins. Der Vorwurf: Sie hätten sich Zugang zu einem Gebäude einer Missionsakademie verschafft, dort einen Referenten mit versteckter Kamera gefilmt, ohne im Vorfeld an die Veranstalter eine Interviewanfrage zu richten. Das Strafgesetzbuch (Paragrafen 201 und 201a) regelt, dass "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer unbefugt (1.) das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder (2.) eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht". Nicht rechtswidrig ist diese Tat nur dann, wenn "die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird". (PRO)