Wer im Internet die Werke anderer Autoren publiziert, seien es Fotos, Texte, Videos oder Musik, muss auf die Urheberrechte achten. Eine kostenlose pdf-Broschüre der Medienanstalt Berlin-Brandenburg klärt über Fragen auf, welche Rechte ein Medienschaffender berücksichtigen muss.
Von PRO
Foto: John Trainor
Wer einen Roman oder ein Theaterstück schreibt, einen Film dreht, fotografiert oder Musik komponiert, möchte nicht immer, dass sein Werk einfach so kopiert und verbreitet wird. Das Internet hat eine Kultur des Teilens hervorgebracht, bei der mit einem Klick die Werke anderer ohne Kosten weitergereicht werden. Doch ist dies immer rechtens?
Jeder Urheber, also etwa ein Autor oder ein Fotograf, kann selbst bestimmen, wer sein Werk wann, wo und zu welchen Bedingungen nutzen darf, informiert die Broschüre. Eine Ausnahme ist hier das Zitat. Hierbei muss der Autor nicht nach seinem Einverständnis gefragt werden. Außerdem verfällt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, das Werk steht also der Allgemeinheit zur Verfügung. Verwertungsgesellschaften wie etwa die GEMA vertreten oft die Rechte von Künstlern.
Vielen ist zudem das in Deutschland geltende Persönlichkeitsrecht nicht bekannt. Es bestimmt, dass jede Person das Recht hat, darüber zu entscheiden, ob und wie sie in der Öffentlichkeit dargestellt werden möchte. Ob also auf einer Webseite persönliche Informationen wie Fotos, Interviews oder Daten von jemandem stehen, muss vorher rechtlich abgesichert werden. Ausnahmen betreffen Personen der Zeitgeschichte oder wenn sie "im öffentlichen Interesse" stehen. Wer einen Zeitungsartikel in einem eigenen Organ abdrucken möchte, etwa in einem Gemeindebrief, sollte immer eine Nachdruckgenehmigung bei der Zeitung einholen. Auf Webseiten sollte man auf den Link als Quellenangabe achten.
Diese und ähnliche Infos bietet das Info-Heft "Alles geklärt? Medienproduktion & Recht", das man als pdf kostenlos von der Webseite der Medienanstalt Berlin-Brandenburg herunterladen kann. Darin erklären Experten gut verständlich Urheberrecht, Nutzungsrecht, Persönlichkeitsrecht, Hausrecht und Markenrecht. Die Broschüre beantwortet Fragen zu Text, Musik, Video, Foto, Grafik und Video und stellt somit ein wichtiges Werkzeug für Medienschaffende und Blogger dar.
Neue Formen des Rechts im Zeitalter des Mitmachnetzes
Markus Beckedahl, bekannter deutscher Blogger und Gründer des Weblogs netzpolitik.org, macht im Vorwort klar: "Aufklärung über juristische Stolperfallen ist notwendig, vor allem in Zeiten, wo Nutzer selbstverständlich zu Produzenten werden und sich aktiv an der Kommunikation beteiligen." Während man früher im privaten Rahmen kaum mit Urheberrechtsbestimmungen in Berührung gekommen sei, könne heutzutage jeder mit einem Computer von zu Hause zum Publizisten oder zum Radio- oder Fernsehproduzenten werden. "Kinder und Jugendliche gehen live auf Sendung, remixen ihre kulturellen und medialen Einflüsse und stellen die Ergebnisse selbstverständlich ihren Freunden, Bekannten und anderen auf Plattformen wie YouTube zur Verfügung", so Beckedahl, der Mitglied im Medienrat der brandenburgischen Medienanstalt ist. Deswegen sei Aufklärung in Sachen Urheberrechtsverletzung unabdingbar.
Der Medienexperte verweist zudem auf die in seinen Augen noch nicht ausreichend beachtete Alternative zum traditionellen Urheberrecht hin: die Creative Commons Lizenzen. "Mithilfe dieser standardisierten Lizenztexte können Urheber auf Basis geltenden Rechts ohne jegliche juristischen Kenntnisse Nutzungsfreiheiten gewähren und ihre geschaffenen Werke wie Bilder, Musik, Texte oder Videos anderen zur Nutzung und Weiterentwicklung zur Verfügung stellen. Eine Kultur des Teilens und des Remix wird dadurch gefördert und nicht nur die Wikipedia bekommt damit eine rechtliche Basis, die den Austausch von Wissen und Kultur erst ermöglicht." (pro)
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