Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat sich dafür ausgesprochen, organisierte Sterbehilfe in Deutschland zuzulassen. Der Union wirft Künast vor, religiöse Vorstellungen im Strafrecht verankern zu wollen.
Von PRO
Foto: Laurence Chaperon
Renate Künast will Sterbehilfe-Vereine zulassen – solange sie keine kommerziellen Interessen vertreten
„Man findet keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Sterbehilfe-Vereine eine Gefahr wären, weil sie Menschen zum Suizid drängen“, sagte Künast der Tageszeitung Die Welt. Ein „Missbrauch des Strafrechts“ wäre es, solche Organisationen in Deutschland zu verbieten, wie es etwa Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plant. Der Union warf sie deshalb vor, „eine einseitige religiös motivierte Auffassung in das Strafrecht eines doch pluralistischen, religiös neutralen Staates schreiben“ zu wollen. CDU und CSU wollten damit „bestimmte kirchliche Milieus bedienen“. Das sei „falsch“ und „inakzeptabel“.
Bundestag: Gruppen formieren sich
Im kommenden Jahr will der Deutsche Bundestag über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe entscheiden. Ein Gesetz würde dann 2016 in Kraft treten. Neben der Verbotsposition zahlreicher Unions-Politiker und der Gegenposition von Künast hat sich in den vergangenen Wochen mindestens eine weitere Option für einen Gesetzesvorschlag herauskristallisiert. So plädieren Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD) und Karl Lauterbach (SPD) dafür, Ärzten die Beihilfe zum Suizid in bestimmten Fällen zu erlauben. Die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Griese, hatte sich zudem im Juli gegen ein strafrechtliches Verbot organisierter Sterbehilfe ausgesprochen, obwohl sie die Arbeit entsprechender Vereine ebenfalls unterbinden will. „Ich suche nach einer mittleren Position zwischen einem unangemessenen harten strafrechtlichen Verbot und einer vermeintlich liberalen Position, die alles zulässt“, sagte sie damals.
Künast verteidigt im Gegensatz dazu zumindest ehrenamtliche Sterbehilfe-Vereine. Der Grund: Sie halte es für absurd, Vereinen und Ärzten die Suizidbeihilfe strafrechtlich zu verbieten, nicht aber engen Verwandten eines Suizidwilligen. Denn Vereine könnten anders als Einzelpersonen überwacht und mit Bedingungen belegt werden. So will sie kommerzieller Interessen ausschließen und zum Beispiel eine Dokumentationspflicht einführen. Bereits im September stellte sie auf n-tv klar: Bei der deutschen Debatte gehe es nicht darum, aktive Sterbehilfe zu erlauben. „Ich kenne niemanden im Bundestag, der das will. Sondern es darf nur darum gehen, Betreffenden, die sich selbst töten wollen, etwas zur Verfügung zu stellen.“ In dieser Frage vertritt sie unter den Abgeordneten die derzeit liberalste Position.
Beck: Über Verbot nachdenken
Zumindest was die organisierte Sterbehilfe angeht, denken aber auch Grünen-Politiker über Möglichkeiten eines Verbots nach. So hat sich der religionspolitische Sprecher der Fraktion, Volker Beck, zwar ebenfalls gegen ein strafrechtliches Vorgehen ausgesprochen. Persönlich sei er aber dafür, über ein Verbot der organisierten Sterbehilfe nachzudenken. Wie dies dann geschehen kann, ist freilich offen. (pro)
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