Kostspielige Liegestütze auf Altar

Diese Liegestütze sind für einen Studenten richtig teuer geworden: Alexander Karle rackerte sich auf dem Altar der St.-Johann-Kirche in Saarbrücken ab und bezeichnete das als Kunst. Die Kirche erstattete Anzeige.
Von PRO
Ein Uni-Projekt oder eine Frechheit? Der Student Alexander Karle macht Liegestütze auf dem Altar der St.-Johann-Kirche

Der Künstler Alexander Karle hat auf dem Altar der Basilika St. Johann in Saarbrücken Liegestütze gemacht. Der 38-jährige Student der Bildenden Künste führte die Aktion als Teil eines Videoprojekts zwischen dem 24. Dezember 2015 und dem 10. Januar 2016 durch. Die betroffene katholische Kirche ließ sich das aber nicht gefallen, sondern brachte Karle vor Gericht. Das Urteil des Prozesses am Dienstag vor dem Amtsgericht Saarbrücken lautet: Karle muss 700 Euro Strafe wegen Störung der Religionsfreiheit und Hausfriedensbruchs zahlen.

Es geht um ein eineinhalb-minütiges Video, das den Titel „Pressure to Perform“ trägt. Darin rackert sich der bärtige Student der Saar-Hochschule auf dem Altar der St.-Johann-Kirche ab. Ein Kommentar unter dem YouTube-Video lautet: „Verstehe die Empörung nicht, die Liegestütz sind doch ordentlich ausgeführt worden.“

Gemeinde sieht Liegestütze-Aktion als Verunglimpfung an

„Auch der christliche Glaube darf erwarten, dass respektvoll mit ihm umgegangen wird“, sagte Pastor Eugen Vogt der St.-Johann-Kirche laut Westdeutscher Zeitung: „In der Gemeinde wurde diese Aktion als Provokation und Verunglimpfung angesehen.“ Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft fallen die Liegestütze nicht unter die Kunst- und Meinungsfreiheit. Dagegen legte Karle Einspruch ein, weswegen es zur Gerichtsverhandlung kam. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von 1.500 Euro. Karle habe eine „grob ungehörige, eine rohe Gesinnung aufweisende Handlung“ vorgenommen.

Der Student hatte über das soziale Netzwerk Facebook eingeladen, dem Gerichtsprozess beizuwohnen. Er erklärte den Termin zur „öffentlichen Ausstellung“ seiner Videoarbeit. Sein Anliegen sei es gewesen, mit der Aktion auf den Zusammenhang von Religion und Leistungsdruck hinzuweisen. Die Richterin erläuterte die Verurteilung Karles zur Geldstrafe in Höhe von 700 Euro laut Bild-Zeitung damit, dass Kunstfreiheit nicht uferlos garantiert sei. (pro)

Von: mm

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen