Konservativer Katholik zum EU-Kommissar gewählt

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben den maltesischen Außenminister Tonio Borg als EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz gewählt. Im Vorfeld hatten vor allem linke Gruppen wegen Borgs christlich-konservativen Positionen angekündigt, gegen ihn stimmen zu wollen.
Von PRO

Borg erhielt 386 Ja-Stimmen. 281 Abgeordnete stimmten mit Nein, während sich 28 der Stimme erhielten, erklärte Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) im Brüsseler Parlament. Die Abstimmung musste wiederholt werden, nachdem einige Abgeordnete offenbar Probleme mit ihren elektronischen Abstimmungsgeräten hatten.

Zuvor hatte es tagelang Diskussionen darüber gegeben, ob der Katholik Tonio Borg aufgrund seiner konservativen Positionen in Sachen Homosexualität und Familie geeignet für das Amt eines EU-Kommissars sei. Homosexuellen-, Atheisten- und Abtreibungsgruppen hatten am 29. Oktober gemeinsam erklärt: "Tonio Borgs Sichtweise auf Abtreibung, Homosexualität und Scheidung sind erzkonservativ und überholt. Wenn das auch nicht notwendigerweise EU-Themen betrifft, sieht er seine starken Meinungen als ‚Gewissensfrage‘, was ihn daran hindern würde, ein objektiver Kommissar zu sein – besonders im Portfolio des Gesundheitswesens." Initiatoren waren die LGBT- Gruppe, die sich im EU-Parlament für Homo-, Bi- und Transsexuelle einsetzt, außerdem die "International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association" (ILGA), die Abtreibungsorganisation "International Planned Parenthood Federation" (IPPF), die "Stop AIDS Alliance" und die "European AIDS Treatment Group" (EATG). Mehrere Abgeordnete kündigten auf Twitter an, nicht für ihn stimmen zu wollen.

Die "Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa" (FAFCE) sprach von einer "aggressiven Rufmordkampagne". Es sei nicht rechtens, Borg wegen seiner Einstellungen als Kommissar abzulehnen. "Die persönlichen Meinungen eines Kandidaten zu Homo-Ehe und Abtreibung sind für seine Eignung als EU-Kommissar irrelevant. Die Institutionen der EU haben keinerlei Zuständigkeit, die Familie zu definieren, beziehungsweise Abtreibung zu erlauben oder zu verbieten. Die Definition der Familie oder die nationalstaatlichen Regelungen zur Abtreibung, Familienrecht und Strafrecht fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten." (pro)

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen