Kommission sieht großen Handlungsbedarf beim Jugendschutz im Netz

Inmitten der Debatte über Altersgrenzen für Social Media meldet sich das von der Regierung beauftragte Expertengremium zu Wort: In einem Sachstandsbericht beschreiben die Fachleute, wo es beim Schutz junger Menschen im Netz hapert.
Jugendliche mit Smartphone

Beim Kinder- und Jugendschutz im Internet gibt es Fachleuten zufolge viel zu tun für Politik und Gesellschaft. Digitale Medien seien „ein zentraler Bestandteil der Alltags- und Lebenswelt“ junger Menschen, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Zusammenfassung der Sachlage durch die „Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Risiken und Gefahren im Netz seien „vielschichtig“, zugleich gebe es dort aber auch „Entwicklungschancen und Teilhabemöglichkeiten“.

Zum rechtlichen Rahmen sagte die Ko-Vorsitzende der Kommission, die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön: „Ein wirkliches Regulierungsdefizit sieht man nicht.“ Probleme gebe es aber bei der Anwendung und Durchsetzung der Vorgaben. Auch überlagerten sich zum Teil die Regulierungen von Landes-, Bundes- und EU-Ebene.

Prien für „Gesamtstrategie“

Was Medienbildung und Prävention angeht, so gibt es laut der Kommission zwar vielerorts verschiedene Initiativen. Diese seien aber „bei Weitem nicht flächendeckend, häufig nicht verbindlich und strukturell fragil“.

Die sogenannte Bestandsaufnahme der Kommission soll Grundlage für ihre Empfehlungen sein, die Ende Juni erwartet werden. Es gehe darum, dass Kinder und Jugendliche „selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt aufwachsen“, sagte der zweite Kommissionsvorsitzende, der Kieler Psychologe und Pädagogik-Professor, Olaf Köller. Er warnte vor einer Verengung der Debatte auf ein mögliches Social-Media-Verbot bis zu einem gewissen Alter.

„Integrierte Gesamtstrategie“

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), die das Expertengremium eingesetzt hatte, betonte ebenfalls, es gehe um sehr viel mehr als nur Social-Media- oder Handyverbote für Kinder. Der Kinder- und Jugendschutz im Netz müsse „in einer integrierten Gesamtstrategie“ angegangen werden.

Für die Regulierung von Plattformen ist in Europa in erster Linie die Europäische Union (EU) zuständig. Im 2022 in Kraft getretenen Digital Services Act (DSA), der hierzu zahlreiche Bestimmungen enthält, findet sich keine pauschale Altersgrenze. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie eine solche Regelung auf den Weg bringen soll.

epd
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