Berlin: Gemeinsames Singen bald wieder möglich

Der Berliner Senat hat am Dienstag Lockerungen bei den Corona-Maßnamen angekündigt, die ab 24. Juli gelten sollen. Gemeinsames Singen soll auch bald wieder möglich sein – aber nicht, bevor gesonderte Hygienestandards erarbeitet worden sind. Das könne bis zu zwei Wochen dauern, heißt es aus dem Senat.
Von Norbert Schäfer
Der Berliner Senat will gemeinsames Singen wieder erlauben

Der Berliner Senat will zum Wochenende Lockerungen bei den Corona-Maßnamen des Landes erlassen. Das hat der Senat auf einer Pressekonferenz am Dienstag mitgeteilt. Unter anderem werden dann zum Wochenende die wegen der Corona-Pandemie geltenden Abstandsregeln in Gaststätten gelockert. Bis zu sechs Gäste können dann an einem Tisch im Restaurant sitzen, selbst wenn der Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Die Änderung der Infektionsschutzverordnung des Landes soll bis zum Wochenende in Kraft treten.

Lockerungen hat der Senat auch für den Sport angekündigt. Der Trainingsbetrieb bei Kontaktsportarten soll demnach wieder erlaubt sein – ohne Mindestabstand. Auch Ringer und Boxer dürfen dann unter Auflagen wieder ihrem Kampfsport frönen. Freuen dürfen sich in Berlin auch die Anhänger des nackten Schwitzvergnügens. Der Betrieb von Trockensaunen soll unter Hygieneauflagen dann wieder erlaubt werden.

Zunächst im Unklaren bleiben jedoch die Sänger in der Hauptstadt. Am Dienstag hatten sich Experten zu einem Gespräch mit Kultursenator Klaus Lederer getroffen, um über Lockerungen beim gemeinschaftlichen Singen in geschlossenen Räumen zu diskutieren, neben dem Landesmusikrat und den Chorverbänden waren auch Vertreter der Kirchen und der Rundfunkchöre dabei. Der Senat teilte anschließend mit: „In geschlossenen Räumen kann gemeinsam gesungen werden, wenn die im Hygienerahmenkonzept der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden.“ Weiter lautet es in der Pressemitteilung: „Neben der Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs, die die Differenziertheit der Einschätzungen zeigte, kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer überein, auf Grundlage der neuen Regelung die nun geforderten Hygiene- und Infektionsschutzstandards kurzfristig gemeinsam zu erarbeiten und abzustimmen.“ Will meinen: Künftig soll gemeinsamer Gesang in geschlossenen Räumen wieder möglich sein, doch zuvor muss noch ein Hygienekonzept erarbeitet werden.

Für die Erstellung des genannten Hygienerahmenkonzepts ist die Berliner Kulturverwaltung verantwortlich in Abstimmung mit der Gesundheitsverwaltung. Das hat Senatspressesprecher Daniel Bartsch am Mittwoch auf Anfrage von pro bestätigt. Für die Umsetzung des Gesetzes rechnet Bartsch, dass es „ein bis zwei Wochen dauern“ werde. Mit der Fertigstellung des Hygienekonzeptes ist also nicht bis zur geplanten Änderung der Corona-Maßnahmen zum Wochenende zu rechnen. Das bedeutet letztlich, dass das gemeinsame Singen im Freien zwar erlaubt ist, in geschlossenen Räumen jedoch bis auf Weiteres verboten bleibt, bis das vereinbarte Hygienerahmenkonzept vorliegt.

Bei dem rund zweieinhalbstündigen Gespräch am Dienstag habe sich „die unfassbare Bandbreite“ der Schwierigkeiten beim Singen unter Corona-Bedingungen offenbart, erklärte Bartsch in einem Telefonat. In dem zu erstellenden Konzept müsse unter anderem Rechnung getragen werden, ob Räume maschinell belüftet würden. Dies sei bei Kirchen meist nicht der Fall, vermutet Bartsch. Allerdings wirke sich in Kirchen das enorme Raumvolumen positiv aus. Alle Faktoren sollen nun in dem Konzept berücksichtigt werden.

Die Verordnung des Landes Berlin vom 23. Juni hatte unter Paragraf 5 „Weitere Hygiene- und Schutzregeln für besondere Bereiche“ vorgesehen, dass „in geschlossenen Räumen nicht gemeinsam gesungen werden darf“. Die Verordnung betrifft eben auch Gottesdienste. Zwar darf eine Person singen, aber sobald eine zweite Person mitsingt, kann es teuer werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro.

Im Gegensatz zu Berlin ist das Singen in Gottesdiensträumen der brandenburgischen und sächsischen Kirchengemeinden der EKBO gestattet, „wenn diese über eine ausreichende Belüftung und eine Deckenhöhe von mindestens 3,5 Metern verfügen“. Der Gottesdienst darf nach Angaben der EKBO vom Mittwoch „maximal eine Stunde dauern, der Gemeindegesang nicht mehr als 15 Minuten“. Dabei müssen die Sänger einen Mindestabstand zur „nächsten Person in Singrichtung“ von sechs Metern einhalten, nach der Seite ist zur nächsten Person ein Abstand von drei Metern einzuhalten. „Bei Nutzung einer Mund-Nase-Bedeckung betragen die Mindestabstände zu anderen Personen zwei Meter“, teilte die Landeskirche mit. Auf Chorgesang soll in den Gottesdiensten verzichtet werden.

Von: Norbert Schäfer

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