Vom Gesinnungskampf zum Rechteausgleich

Nicht nur Baden-Württemberg diskutiert über den Bildungsplan 2015 und die Petition des Realschullehrers Gabriel Stängle, die 190.000 Unterschriften sammelte. Wollte man nach dem Ende der Aktion eine vorläufige Zwischenbilanz zu der Debatte ziehen, so fällt als erstes die Diskrepanz zwischen öffentlicher und veröffentlichter Meinung ins Auge. Ein Kommentar von Gerrit Hohage.
Von PRO
Eine Petition gegen den Bildungsplan 2015 in Baden-Württemberg wurde zunächst in Sozialen Netzwerken und dann in vielen Medien scharf angegriffen, findet der Theologe Gerrit Hohage

Die Petition wurde zunächst im „social web“ und dann in den meisten Medien scharf angegriffen. Die Debattentaktik ihrer Kritiker war auf ihre völlige Diskreditierung angelegt. Diese Taktik hat ihr Ziel nicht erreicht, sondern den Erfolg der Petition erst befeuert. Gleichzeitig zeigt eine Fülle von sehr besonnenen Stellungnahmen offensichtlicher Befürworter in sozialen Medien ein Bild, das mit der „story line“ der homophoben, rechtslastigen Ewiggestrigen nicht zusammenpasst. Hier haben Menschen der bürgerlichen Mitte ihre Rechte wahrgenommen, ihre Position in einer wichtigen gesellschaftlichen Frage zu artikulieren. Daran wird die Politik nicht ohne Schaden vorbeigehen können.
Freilich gab es auch ganz andere Kommentare (sowohl bei openpetition.de als auch in anderen sozialen Medien), die nichts anderes waren als abschreckende Beispiele für Homophobie. Daran gibt es nichts zu deuteln und nichts zu beschönigen. Insbesondere haben sich manche Christen hier mit Äußerungen hervorgetan, in denen man Christi Gebot „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ nicht wiedererkennen konnte. Diese Kommentare waren für das Anliegen fatal. Sie demonstrierten gerade den bildungspolitischen Handlungsbedarf, den die grün-rote Landesregierung hinsichtlich der Diskriminierung Homosexueller in der Gesellschaft namhaft macht. Bei näherem Hinsehen entpuppte sich freilich, dass ein Teil der Kommentatoren ganz einfach keine Lösung für die Frage gehabt haben dürfte, wie man ein für sich selbst verbindliches Gebot Gottes vortragen kann, ohne dabei ein anderes Gebot (das Liebesgebot) zu verletzen. Auf diese Äußerungen mit reiner Ausgrenzung zu reagieren ist kontraproduktiv. Einer auf sozialen Frieden, ja Versöhnung ausgerichteten Gesellschaftspolitik muss daran gelegen sein, gerade diese Menschen mitzunehmen! Ein Gesinnungskampf gegenseitiger „hate speech“ (und in dieser Hinsicht standen zahlreiche Gegenkommentare ersteren in nichts nach!), ja die Verweigerung eines konstruktiven Dialoges führt unsere Gesellschaft geradeswegs in eine Spaltung nach amerikanischem Vorbild. Es ist interessant zu sehen, dass zum Teil dieselben Leute, die ihren Antiamerikanismus deutlich sichtbar vor sich her tragen, durch ihre Konfliktstrategie die kräfteraubende Pattsituation der amerikanischen Gesellschaft importieren statt soziale Friedenspolitik nach europäischem Vorbild zu betreiben.
Dabei gäbe es viele Anzeichen, dass ein solcher Dialog realistisch ist und Frucht bringen könnte. In den Pressemeldungen der Petitionsinitiatoren sind Lerneffekte deutlich sichtbar. Die beschwichtigenden Worte des Vorsitzenden der Deutschen Evangelischen Allianz, Michael Diener, und manch nachdenklicher Artikel in christlichen Medien zeigen eine Bereitschaft für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen homosexuell empfindender Menschen. Der anderen Seite fällt es sichtlich schwerer, sich auf ein Gespräch einzulassen. Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch hat sich bereits in der Frühphase so festgelegt, dass er scheinbar befürchtet, ein Kurswechsel könne ihm als Wankelmut ausgelegt werden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann wiederum lehnte das Gespräch mit dem Argument ab, die Initiatoren der Petition seien „religiös imprägniert“.
Diese Begründung bedarf der näheren Betrachtung: Warum sollte die sexuelle Orientierung ein Anlass zum Gespräch sein, Religion aber nicht? Tatsächlich stehen sich in der gesamten Frage um Bildungsplanreform und Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mindestens drei Rechtsgüter diametral gegenüber, die alle etwas mit „Toleranz“ zu tun haben. Das Diskriminierungsverbot auf Grund der sexuellen Orientierung ist dabei historisch gesehen das jüngste. Ihm gegenüber steht das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf Religionsfreiheit. Zur Religionsfreiheit gehört es, ein Gebot einer heiligen Schrift wie der Bibel für sich selbst und die eigene Religionsgemeinschaft als verbindlich zu betrachten und dies kommunizieren zu dürfen; letzteres ist gerade im Christentum ausdrücklich Bestandteil der Religionsausübung. Dieses Recht ist also durch die Religionsfreiheit prinzipiell gesetzlich geschützt. Es steht nun aber gegen das Recht des Einzelnen, auf Grund seiner sexuellen Orientierung nicht diskriminiert zu werden. Indem Kretschmann die religiöse Motivation als Argument gegen einen Dialog verwendet, hat er ein Wertegefälle zwischen den drei Rechtsgütern hergestellt. Er ordnet das jüngere Recht dem älteren über, obgleich es dessen historische Voraussetzung bildet (das entspricht der europaweiten Politik der Grünen). Dem ist nicht nur rechtshistorisch zu widersprechen: Es ist (parallel zur rechtlichen Gleichstellung der Lebensformen!) im günstigsten Fall von einer Gleichstellung der Rechtsgüter auszugehen mit der Konsequenz, dass zwischen ihnen ein Rechteausgleich hergestellt werden muss. Konkret heißt das: Es müssen Sprachformen entwickelt werden, die dem Einzelnen religiöse und nichtreligiöse Stellungnahmen ermöglichen, ohne den anderen dabei in seinem Recht auf Nichtdiskriminierung zu verletzen, und umgekehrt. Das ist der gordische Knoten, der im Blick auf den sozialen Frieden in diesem Land gelöst werden muss.
Auf dem Weg zu einer Lösung sei daran erinnert, dass es nach verschiedenen Forschungen die mangelnde Akzeptanz durch die soziale Umgebung ist, die für homosexuell empfindende Menschen zu einer höheren Gefährdung für Depressionen und Suizidgedanken führt. Der erbittert geführte Kampf um rechtliche Gleichstellung ist für LSBTTI-Menschen von der Hoffnung getragen, dass auf diese Weise die Akzeptanz der Umwelt für ihre Lebensweise zunimmt und das Leiden Linderung erfährt. Wertkonservative tun gut daran, diesen Zusammenhang und die dahinterstehende Not zunächst einmal anzuerkennen. Freilich fragt sich dann, ob es dabei um die Bejahung inhaltlicher Sätze geht oder viel eher auf einen positiven, den anderen Menschen (!) bejahenden zwischenmenschlichen Umgang miteinander. Es geht darum, ob der Satz „Ich bin schwul“ oder „ich bin lesbisch“ die Chemie der Beziehung zum Mitmenschen nachteilig verändert oder nicht. Ob derjenige geschnitten wird, das Gefühl bekommt, dass die anderen schlecht über ihn reden, er nicht mehr eingeladen wird – oder ob die Zuwendung, das Gespräch, die Freundschaft fortgesetzt wird. Man kann eine solche Annahme durch die Gesellschaft auch auf pragmatischem statt auf ideologischem Wege erreichen! Es muss um der christlichen Nächstenlieben willen eine gesellschaftliche Atmosphäre geschaffen werden, in der der Einzelne sich zu seiner Homosexualität bekennen kann, ohne Abweisung und Ausgrenzung befürchten zu müssen. Das ist von der Übereinstimmung mit ideologischen oder religiösen Sätzen nicht notwendigerweise abhängig. Für den sozialen Frieden ist es im Gegenteil elementar, diese beiden Ebenen zu unterscheiden.
Wie auf einer solchen Basis unterschiedliche Bewertungen von Lebens- und Partnerschaftsmodellen miteinander koexistieren können, zeigt ein Blick auf die Transaktionsanalyse (Eric Berne). Zwei Menschen begegnen sich: Der eine sieht seine Perspektive in gelebter homosexueller Partnerschaft und kann religiöse Gründe dagegen nicht für sich akzeptieren. Der andere sieht kritische religiöse Aussagen zu Homosexualität für sich als verbindlich an und könnte ein entsprechendes Leben für sich nicht akzeptieren. Ein Rechteausgleich ist dann erreicht, wenn der eine sagen kann: „Ich bin okay, wenn ich mein Leben so lebe wie ich es denke, und du bist okay, wenn du das auf Grund deiner Religion ganz anders siehst“, und der andere: „Du bist okay, wenn du dein Leben so lebst, wie du denkst, und ich bin okay, wenn ich das auf Grund meiner Religion anders sehe“. „Du bist okay, wenn du deine religiöse Prägung hast und ich bin okay, wenn ich das auf Grund meiner Lebenserfahrung ganz anders sehe“, und der andere: „Ich bin okay, wenn ich meine religiöse Prägung habe und du bist okay, wenn du das auf Grund deiner Lebenserfahrung ganz anders siehst“. Die gesellschaftliche Aufgabe von religiösen Gruppierungen bis zu den LSBTTI-Verbänden besteht darin, hierfür Sprachformen zu entwickeln, die eine solche gegenseitige Annahme ermöglichen und wie sie bislang nicht vorliegen. Das kann nur im Dialog unter wechselseitiger Anerkennung der Rechtsgüter geschehen. Eine Verweigerung dieses Weges führt zwangsläufig in diejenigen Verhärtungen, wie wir sie aus Amerika kennen und in der die Protagonisten vom anderen entweder die Änderung ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung fordern, um „okay“ zu sein. Es dürfte unstrittig sein, dass man mit Appellen dieser Art keine soziale Friedenspolitik gestalten kann.
Gerrit Hohage ist seit 2005 Pfarrer der Bonhoeffergemeinde in Hemsbach in Baden-Württemberg. Er promovierte in Heidelberg zum Dr. theol.

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