Koch: Christenverfolgung nicht „schweigend hinnehmen“

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) will die Verfolgung von Christen in Ländern wie Iran oder Nordkorea nicht "schweigend hinnehmen". Die westliche Staatengemeinschaft müsse im Umgang mit Ländern, in denen keine Religionsfreiheit herrsche, deutlicher machen, dass sie dies missbillige.
Von PRO

Das forderte Hessens Ministerpräsident Koch am Mittwoch in Wiesbaden. Er erklärte zudem, die westlichen Demokratien müssten sich in der internationalen Zusammenarbeit stärker als bisher für Religionsfreiheit einzusetzen. Das Thema gehe aber auch jeden einzelnen Bürger an. Er sei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) deshalb sehr dankbar, dass sie den kommenden Sonntag erstmals zum "Tag der bedrängten und verfolgten Christen" erklärt habe.

"Religionsfreiheit ist ein sehr hohes Gut, das für uns in Deutschland selbstverständlich ist und manchmal für zu selbstverständlich genommen wird. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass in vielen Teilen der Welt Menschen auch heute noch wegen ihres Glaubens verfolgt werden. Dies dürfen wir nicht schweigend hinnehmen", sagte Koch.

Er verwies zudem auf die Lage christlicher Minderheiten in zahlreichen, vor allem muslimisch geprägten Staaten. Als besonders extremes Beispiel nannte Koch den Iran. Verfolgung von Christen gebe es aber nicht nur aus religiöser Intoleranz, sondern auch aus ideologischen Gründen, zum Beispiel in Nordkorea. In diesen Ländern sei es Christen kaum möglich, ihren Glauben auszuüben. Sofern in diesen Ländern die Ausübung des Christentums nicht generell verboten sei, seien die Christen "Bürger zweiter Klasse, die systematisch benachteiligt, bei Religionsausübung vom Staat verfolgt oder von diesem gegen Übergriffe nicht wirksam geschützt" würden. Koch verwies auf die zahlreichen bedrückenden Schilderungen von Attacken in muslimischen Ländern, die von Demütigungen und Beleidigungen bis hin zu körperlichen Übergriffen reichten. Im Iran, einem der Staaten, in denen die Scharia herrsche, drohe zum Beispiel beim Übertritt zum Christentum gar die Todesstrafe.

Moscheen in Deutschland, Kirchen in Türkei

Der hessische Ministerpräsident fügte hinzu, dass es nicht ausschließlich um die Situation von Christen gehe. "Menschenrechte gelten weltweit und universell und sie schützen jede religiöse Überzeugung", sagte Koch. So sei es für ihn selbstverständlich, dass Muslime in Deutschland Moscheen errichten dürften. Umgekehrt müsse es aber auch selbstverständlich werden, dass Christen in der Türkei Kirchen errichten und ihren Glauben ausüben dürften.

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