Sterbehilfe-Verbot oder nicht? Mit dieser Frage will sich der Deutsche Bundestag nach der Sommerpause beschäftigen. Derzeit zeichnen sich zwei Optionen ab: Die organisierte Suizidbeihilfe könnte komplett verboten werden. Oder es könnten Spielräume bleiben.
Von PRO
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Soll ein Sterbehilfeverbot nur Vereine betreffen, die damit Gewinn machen wollen? Darüber wollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutieren
Die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kerstin Griese, machte diese Woche Schlagzeilen damit, dass sie ein strafrechtliches Verbot organisierter Sterbehilfe im Gegensatz zum CDU-geführten Gesundheitsministerium ablehnt. Gegenüber pro erläuterte sie: „Ich suche nach einer mittleren Position zwischen einem unangemessenen harten strafrechtlichen Verbot und einer vermeintlich liberalen Position, die alles zulässt.“
Dorn im Auge sind ihr vor allem jene Vereine, die Menschen die Selbsttötung als Dienstleistung anbieten. Dies geschehe ohne persönliche Bindung zur Person. Besser Zahlende würden bevorzugt behandelt, und: „Besonders schwierig finde ich, dass damit Suizide bei psychisch Kranken und körperlich Gesunden ermöglicht werden. Depression ist behandelbar, die meisten Menschen können Lebensmut zurück gewinnen.“ Nun müsse juristisch geprüft werden, ob solche Angebote mit den Mitteln des Vereins- oder des Betäubungsmittelrechts zu unterbinden seien. Neben solchen Vereinen gibt es zum Beispiel auch ehrenamtliche Sterbehilfeorganisationen.
Schneider-Aussagen: „Schlag ins Gesicht“
Der kirchenpolitische Sprecher der Union, Franz Josef Jung, widerspricht Griese: Jegliche Form organisierte Sterbehilfe müsse verboten werden, erklärt er. Parallel soll aber – und da stimmt er mit Griese überein – die Palliativmedizin und die Hospizarbeit gestärkt werden. Diese Punkte möchte Jung auch in einem Gruppenantrag im Bundestag sehen und stimmt damit mit dem Bundesgesundheitsminister aus seiner eigenen Fraktion, Hermann Gröhe, überein, der ein strafrechtliches Verbot kommerzieller und nichtkommerzieller Sterbehilfeorganisationen anstrebt. Jung entgegnet Griese: „Ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe sollte in der Konsequenz unter Strafe gestellt werden – alles andere wäre unlogisch. Vorschläge, die Sanktionen über das Vereinsrecht ableiten wollen, sind nicht zielgerichtet genug.“ Dennoch: Einen ärztlichen Spielraum beim Umgang mit Totkranken möchte auch er erhalten sehen.
Jung beklagt eine vielfache Unkenntnis über die derzeitige Rechtslage und Hilfsmöglichkeiten jenseits der Beihilfe zum Suizid. Dazu hätten auch die jüngsten Interviews des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, beigetragen: „Vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kirchlichen Einrichtungen, die sich jeden Tag aufopferungsvoll um die Pflege und Fürsorge Kranker und Sterbender kümmern, müssen seine Worte ein Schlag ins Gesicht gewesen sein.“ Schneider hatte in der Zeit und im Stern erklärt, er würde seine krebskranke Frau auch gegen die eigenen Prinzipien und die seiner Kirche zur Sterbehilfe begleiten, wenn es jemals soweit kommen sollte. Griese hingegen bezeichnete die Schneider-Aussagen als berührend und beeindruckend. „Sie führen eine Diskussion, die es in jeder betroffenen Familie gibt und sie sprechen das aus, was die Menschen bewegt. Ich finde es hilfreich, wenn meine Kirche so nah bei den Menschen ist.“
Linken-Kirchenpolitikerin auf Grieses Seite
Die religionspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Christine Buchholz, näherte sich auf Nachfrage der Position von Griese an: „Ich finde den Anstoß meiner Kollegin im Grunde richtig, nach einer mittleren Position zwischen einem strafrechtlichen Verbot und einer kompletten Liberalisierung zu suchen“, erklärte sie. Das Thema dürfe weder tabuisiert noch kriminalisiert werden. Nikolaus Schneider habe die Kirchenposition nicht geschwächt, sondern gezeigt, dass auch eine ethische Grundsatzposition in Einklang mit den Lebensrealitäten und den Bedürfnissen von Betroffenen gebracht werden muss. (pro)
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