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Kirchenfrauen wollen Werbung für Abtreibung erlauben

Der Bundestag berät am Donnerstag über eine mögliche Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet die Werbung für einen Schwangerschaftsbruch. Der Verein „Evangelische Frauen in Deutschland“ (EFiD) plädiert dafür, das Gesetz abzuschaffen.
Von Jörn Schumacher
Eine schwangere Frau
Über den Parafgrafen 219a des Strafgesetzbuches, der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch verbietet, diskutiert diese Woche der Bundestag

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet es, dass für einen Schwangerschaftsabbruch geworben wird. Weil sie gegen dieses Gesetz verstoßen hatte, verurteilte das Amtsgericht Gießen im November eine Ärztin zu einer Strafzahlung in Höhe von 6.000 Euro. Die Ärztin hatte auf ihrer Webseite darüber informiert, dass sie Abtreibungen vornimmt sowie die Methoden und den Ablauf beschrieben.

Am Donnerstag findet die erste Bundestags-Lesung zur möglichen Abschaffung des Paragrafen 219a statt. Die Abgeordneten diskutieren dann die Anträge von Grünen, Linken und wahrscheinlich auch der SPD, die Strafdrohung abzuschaffen und über den einschränkenden Vorschlag der FDP.

Der Verein „Evangelische Frauen in Deutschland“ (EFiD) plädiert dafür, das Werbeverbot zum Schwangerschaftsabbruch zu beenden. Die EFiD-Vorsitzende Susanne Kahl-Passoth teilte mit: „§219a verbietet ja nicht nur die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche – die unter ganz eng definierten Voraussetzungen in Deutschland straffrei gestellt sind – sondern dieser Paragraph verbietet ja bereits die schlichte sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche.“ Damit hätten Frauen in Notlagen keine Möglichkeit, sich eigenständig und unabhängig von offiziellen Beratungsstellen zu informieren. Die Theologin erklärt: „Das Selbstbestimmungsrecht und auch das Recht auf freie Arztwahl werden damit eingeschränkt – mit Blick auf unser freiheitlich-demokratisches Grundgesetz halte ich das für verfassungswidrig.“

Kahl-Passoth bedauert, dass die großen Frauenverbände in Deutschland nicht eingebunden würden in die parlamentarische Diskussion oder die partei-internen Anhörungen zum §219a. „Schwangerschaftsnotlagen sind ein Thema, von dem zu allererst und vor allem Frauen betroffen sind, und zwar nicht nur für einen kurzen Moment, sondern unter Umständen ihr Leben lang. Warum wird hier mal wieder über die Frauen hinweg entschieden?“, hieß es in einer Mittelung des Vereins.

Der Verband Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) mit Sitz in Hannover ist nach eigenen Angaben ein „Dachverband die Stimme evangelischer Frauen in Kirche und Gesellschaft“. Er will laut Selbstbeschreibung die Arbeit von und mit Frauen in kirchlichen Bezügen fördern und Frauen ermutigen, in der heutigen Welt als Christinnen zu leben. Zur EFiD gehören nach eigener Aussage 39 Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 3 Millionen Mitgliedern.

Von: Jörn Schumacher

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