„Kirchenasyl ist christliches Engagement“

Der Mitbegründer der Kirchenasylbewegung, Wolf-Dieter Just, hat die Praxis des Kirchenasyls verteidigt. In einem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung verwies er auf die Christenpflicht und das Grundgesetz, das die Achtung der Menschenwürde anmahnt.
Von PRO
Der Mitbegründer der Kirchenasylbewegung, Wolf-Dieter Just, hat die Praxis des Kirchenasyls in der Süddeutschen Zeitung verteidigt
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte bei einem Treffen mit 19 katholischen Bischöfen deutliche Worte gegen die Praxis des Kirchenasyl gefunden. „Weiß er, was er da sagt?“, fragt Just, der Ehrenvorsitzender der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ ist und Sozialethik an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum lehrt. De Maizière könne sich bei seiner Abneigung gegen das Kirchenasyl nicht auf die Verfassung berufen, schreibt Just. Denn Artikel 1 mahne die Unantastbarkeit der Menschenwürde an. Außerdem fordere Artikel 3 der Europäischen Konvention für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Vergleich mit Scharia „grotesk“

Der Bundesinnenminister hatte seine Ablehnung des Kirchenasyls damit begründet, dass es gegen das deutsche Recht verstoße. Andernfalls müsse er ja auch Rechtsbrüche anderer religiöser Gemeinschaften in Deutschland tolerieren, etwa wenn es um die islamische Scharia gehe. „Die Scharia ist auch eine Art Gesetz für Muslime, sie kann aber in keinem Fall über deutschen Gesetzen stehen“, sagte de Maizière im Deutschlandfunk. Dieser Vergleich zwischen Kirchenasyl und der Forderung von Islamisten, die Scharia einzuführen, sei „grotesk“ und „ein Affront gegen Christen, die ihren Glauben ernst nehmen und mit tätigem Engagement für Flüchtlinge verbinden“, schreibt Just. Just erläutert: In etwa 80 Prozent der Fälle von Kirchenasyl seit 1983 sei eine Abschiebung verhindert worden. „Es wurde Zeit gewonnen für eine neuerliche Prüfung des Einzelfalls, und dabei stellte sich heraus, dass im Asylverfahren Fehler unterlaufen waren.“ Er erinnert an die relativ geringe Zahl von Asylbewerbern im Kirchenasyl: Es habe im vergangenen Jahr 200.000 Flüchtlinge gegeben, aber nur 200 Menschen hätten Kirchenasyl bekommen. Der 73-jährige Mitbegründer der Kirchenasylbewegung nennt als Beispiel ein iranisches Paar, das im evangelischen Weigle-Haus in Essen lebt. „In ihrem Heimatland werden sie verfolgt, weil sie vom Islam zum Christentum konvertiert sind.“ Das Paar sei zudem bei Protesten gegen die Regierung des damaligen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad gewesen. Ihnen drohe im Iran die Todesstrafe. Nach ihrer Flucht gelangten die beiden Iraner zunächst nach Schweden, wohin sie gemäß dem Dubliner Übereinkommen von Deutschland wieder zurück sollen. „Nur das Kirchenasyl rettet das Paar vor einer Abschiebung über Schweden nach Iran, wo ihnen die Todesstrafe oder lebenslange Haft droht“, schreibt Just. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/bundesinnenminister-gegen-kirchenasyl-90925/
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