Der Mitbegründer der Kirchenasylbewegung, Wolf-Dieter Just, hat die Praxis des Kirchenasyls verteidigt. In einem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung verwies er auf die Christenpflicht und das Grundgesetz, das die Achtung der Menschenwürde anmahnt.
Der Mitbegründer der Kirchenasylbewegung, Wolf-Dieter Just, hat die Praxis des Kirchenasyls in der Süddeutschen Zeitung verteidigt
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte bei einem Treffen mit 19 katholischen Bischöfen deutliche Worte gegen die Praxis des Kirchenasyl gefunden. „Weiß er, was er da sagt?“, fragt Just, der Ehrenvorsitzender der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ ist und Sozialethik an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum lehrt.
De Maizière könne sich bei seiner Abneigung gegen das Kirchenasyl nicht auf die Verfassung berufen, schreibt Just. Denn Artikel 1 mahne die Unantastbarkeit der Menschenwürde an. Außerdem fordere Artikel 3 der Europäischen Konvention für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
Vergleich mit Scharia „grotesk“
Der Bundesinnenminister hatte seine Ablehnung des Kirchenasyls damit begründet, dass es gegen das deutsche Recht verstoße. Andernfalls müsse er ja auch Rechtsbrüche anderer religiöser Gemeinschaften in Deutschland tolerieren, etwa wenn es um die islamische Scharia gehe. „Die Scharia ist auch eine Art Gesetz für Muslime, sie kann aber in keinem Fall über deutschen Gesetzen stehen“, sagte de Maizière im Deutschlandfunk.
Dieser Vergleich zwischen Kirchenasyl und der Forderung von Islamisten, die Scharia einzuführen, sei „grotesk“ und „ein Affront gegen Christen, die ihren Glauben ernst nehmen und mit tätigem Engagement für Flüchtlinge verbinden“, schreibt Just.
Just erläutert: In etwa 80 Prozent der Fälle von Kirchenasyl seit 1983 sei eine Abschiebung verhindert worden. „Es wurde Zeit gewonnen für eine neuerliche Prüfung des Einzelfalls, und dabei stellte sich heraus, dass im Asylverfahren Fehler unterlaufen waren.“ Er erinnert an die relativ geringe Zahl von Asylbewerbern im Kirchenasyl: Es habe im vergangenen Jahr 200.000 Flüchtlinge gegeben, aber nur 200 Menschen hätten Kirchenasyl bekommen.
Der 73-jährige Mitbegründer der Kirchenasylbewegung nennt als Beispiel ein iranisches Paar, das im evangelischen Weigle-Haus in Essen lebt. „In ihrem Heimatland werden sie verfolgt, weil sie vom Islam zum Christentum konvertiert sind.“ Das Paar sei zudem bei Protesten gegen die Regierung des damaligen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad gewesen. Ihnen drohe im Iran die Todesstrafe. Nach ihrer Flucht gelangten die beiden Iraner zunächst nach Schweden, wohin sie gemäß dem Dubliner Übereinkommen von Deutschland wieder zurück sollen. „Nur das Kirchenasyl rettet das Paar vor einer Abschiebung über Schweden nach Iran, wo ihnen die Todesstrafe oder lebenslange Haft droht“, schreibt Just. (pro)
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.