Kirche enthebt umstrittenen Pastor Latzel des Dienstes

Olaf Latzel ist vorläufig seines Dienstes enthoben. Ein wegen Volksverhetzung verurteilter Pastor könne nicht weiter seinen Dienst tun, zumal ein Disziplinarverfahren gegen ihn laufe, heißt es von der Bremischen Kirche.
Von PRO
Pastor Olaf Latzel darf seinen Dienst vorerst nicht weiter ausüben

Die Bremische Evangelische Kirche hat den wegen Volksverhetzung verurteilten Pastor Olaf Latzel vorläufig des Dienstes enthoben. In der vorigen Woche hatte die Kirchenleitung diesen Schritt bereits beschlossen, sollte Latzel nicht freiwillig einer Ruhevereinbarung für die Dauer des laufenden Disziplinarverfahrens zustimmen. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger habe Latzel eine solche Vereinbarung am Mittwoch jedoch abgelehnt, sagte Kirchensprecherin Sabine Hatscher. Daraufhin sei ihm der Bescheid über seine vorläufige Dienstenthebung ausgehändigt worden. Diese beziehe sich auf sämtliche Bereiche seines Dienstes.

Der leitende Theologe der bremischen Kirche, Pastor Bernd Kuschnerus, hatte am vergangenen Freitag erklärt, es sei nach Überzeugung der Kirchenleitung nicht möglich, dass ein wegen Volksverhetzung verurteilter Pastor während der Dauer des Disziplinarverfahrens weiter seinen Dienst tut. Dies gelte gerade auch, solange die Verurteilung nicht rechtskräftig ist.

Urteil nicht rechtskräftig

Latzel ist Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in der Bremer Innenstadt. Er war am 25. November vor dem Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro (Az: 96 Ds 225 Js 26577/20). In der Urteilsbegründung sagte Richterin Ellen Best, Latzel habe in einem auf Youtube verbreiteten „Eheseminar“ zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Latzels Verteidiger Berufung eingelegt hat.

Solange das Urteil nicht endgültig ist, bleibe das kirchliche Disziplinarverfahren weiterhin ausgesetzt, erläuterte Hatscher. Gegen den Bescheid der Dienstenthebung sei ein Widerspruch zunächst beim Disziplinargericht der Bremischen Evangelischen Kirche und in einer weiteren Instanz bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) möglich. Da es sich um ein laufendes Verfahren und eine vorläufige Dienstenthebung handle, blieben Latzels Bezüge davon unberührt.

Von: epd

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