„kino.to“: Erste Urteile „mit Abschreckungswirkung“

Schluss mit lustig. Das Amtsgericht Leipzig hat den Haupt-Administrator des illegalen Filmportals "kino.to" zu drei Jahren Haft verurteilt. Bereits am vergangenen Freitag war ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, der ebenfalls bei "kino.to" mitgearbeitet hatte.

Von PRO

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 27-jährige Haupt-Administrator Martin S. allein 23.000 Raubkopien von Filmen auf interne Server gestellt hatte, meldet "Spiegel Online". Insgesamt sollen die Betreiber von "kino.to" Nutzern des Portals den Zugriff auf 1,1 Millionen Filme und Fernsehserienfolgen ermöglicht haben. Der am vergangenen Freitag verurteilte Webdesigner wurde dementsprechend der illegalen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig gesprochen. Die mutmaßlichen Betreiber von kino.to sind im Juni von der Staatsanwaltschaft Dresden festgenommen worden, die Seite wurde von den Behörden abgeschaltet. Insgesamt gab es 13 Festnahmen.

Abschreckende Entscheidung

Die Entscheidung vom vergangenen Freitag begründeten die Richter mit Abschreckungswirkung, schreibt "Spiegel Online". Das Strafmaß solle zeigen, dass bei derartigen Taten mit erheblichen Strafen zu rechnen ist. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.

Die Urteile machen ebenfalls deutlich, dass die Justiz die Verbreitung von Raubkopien im Internet nicht als Kavaliersdelikt betrachtet – obwohl es zur Normalität geworden zu sein scheint, Bücher, Filme und Musik illegal herunterzuladen. Das bestätigt eine Studie zur "Digitalen Content-Nutzung", die Ende August in Berlin vorgestellt wurde (pro berichtete). Demnach hatten im vergangenen Jahr 3,7 Millionen Menschen in Deutschland Inhalte jeglicher Art illegal aus dem Internet heruntergeladen. So gelangten 83 Prozent der heruntergeladenen Filme und 61 Prozent der heruntergeladenen Serien über diverse Tauschbörsen und private Internetseiten zu den Nutzern.

Mit schuld an dieser Entwicklung sind sogenannte Streaming-Portale, wie auch "kino.to" eines war, bei denen Filme und Serien kostenlos vom User angesehen und heruntergeladen werden können. In Deutschland nutzten im vergangenen Jahr bis zu 1,3 Millionen Menschen diese Angebote.

Während "kino.to" im Juni dieses Jahres gesperrt wurde, ließ der Nachfolger "kinox.to" nicht lange auf sich warten und konnte die vorherige Datenbank fast vollständig wiederherstellen, ohne vom Netz genommen zu werden. "Kinox.to" erklärt auf seiner Website, warum weder die Betreiber noch die Nutzer so einfach ausfindig gemacht werden können: "Der Service steht nicht in Europa und fällt somit nicht unter das Datenspeichergesetz."

Bleibt die Frage, ob die Urteile von Leipzig auch außerhalb Europas ihre abschreckende Wirkung entfalten. (pro)

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