Monatelang hatte es bereits Kritik von Seiten der Kirche und Patientenverbände gegeben. Wie bereits im Vorfeld vermutet, kam die erforderliche Mehrheit der Kammer zusammen und entschied für die Gesetzesänderung.
Das neue Gesetz sieht jedoch Einschränkungen vor: Das Kind oder der Jugendliche muss unheilbar krank sein, an schlimmen Schmerzen leiden, den Wunsch zu sterben mehrfach geäußert haben und in der Lage sein, seine Situation und die Folgen seiner Entscheidung einzuschätzen. Diesen Entschluss müssen Ärzte und Psychologen bestätigen. Zudem müssen die Eltern zustimmen.
Belgien ist damit weltweit das erste Land, das nun aktive Sterbehilfe für Minderjährige ohne Altersbegrenzung erlaubt. In der EU ist Sterbehilfe für Kinder ab zwölf Jahren in den Niederlanden und Luxemburg erlaubt. In Deutschland ist sie verboten.
„Warum wird die Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige mit Fortschritt gleichgestellt?“, fragte Sonja Becq von den flämischen Christdemokraten schon vor Beschluss des Gesetzes in einem Bericht der Tagesschau. „Bin ich feige, weil ich mich für das Leben entscheide?“
Doch die Mehrheit der Abgeordneten argumentierte wie die Liberale Carina van Cauter: „Der Gesetzentwurf, der vorliegt, geht aus von einem Recht auf ein menschenwürdiges Lebensende. Ein Grundrecht auch für Minderjährige – insofern ist es der urteilsfähige Minderjährige, der die Bitte um Sterbehilfe selbst vorbringen muss.“ Im Parlament stimmten 86 Abgeordnete für das neue Gesetz, 44 dagegen. 12 Parlamentarier enthielten sich.