Keine schärferen Maßnahmen bei Gottesdiensten

Die Regierungschefs der Länder haben sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt. Die Verschärfungen betreffen vor allem den privaten Bereich, nicht jedoch Gottesdienste.
Von Norbert Schäfer
Bundeskanzlerin Angela Merkel (Archivbild) hat sich mit den Regierungschefs der Länder auf Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie verständigt

Wegen der zuletzt schnell ansteigenden Zahl der Corona-Infektionen haben der Bund und die Länder am Mittwoch deutliche Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes sind momentan die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75 Prozent der Fälle unklar. „Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken“, lautet es in dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch riefen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Bevölkerung zur Solidarität im Kampf gegen das Virus auf. Der aktuelle Beschluss sieht keine weiteren Einschränkungen oder Maßnahmen für Gottesdienste vor. Auf Rückfrage erklärte Bundeskanzlerin Merkel: „Wir haben bei den Gottesdiensten keine Verschärfungen gemacht, wir weisen aber sehr darauf hin, dass unbedingt die Hygieneregeln eingehalten werden müssen.“ Nachdem der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern weiterhin die Öffnung von Geschäften erlaube, sei es nicht „angemessen“ und „vergleichbar“ erschienen, Gottesdienste zu verbieten. Als einen Hauptgrund gegen das Verbot von Gottesdiensten führte Ministerpräsident Söder an, dass Versammlungen und Demonstrationen wegen verfassungsrechtlicher Gründe anders hätten behandelt werden müssen. „Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind hochgeschützte Güter in unserer Verfassung.“ Daher gelte gegenüber diesen Freiheiten ein besonderes Maß der Sensibilität.

Während Schulen und Kindergärten geöffnet bleiben, müssen Gastronomiebetriebe, Bars, Diskotheken, und Kneipen schließen. Betriebe des Groß- und Einzelhandels bleiben unter Hygiene-Auflagen weiter geöffnet. Zum Schutz der Wirtschaft sollen die Einschränkungen vor allem für den Freizeitbereich gelten und ab dem 2. November vier Wochen lang in Kraft treten. Ab Montag sollen dann unter anderem Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen und Fitnessstudios geschlossen bleiben. Gottesdienste sind von den zusätzlichen Maßnahmen bislang nicht betroffen.

Die Bürger werden in dem Maßnahmenkatalog angehalten, „die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“. So ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit dann nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal mit 10 Personen gestattet. „Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“, lautet es in dem Beschluss. Auf private Reisen sollen die Bürger möglichst verzichten.

Von: Norbert Schäfer

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