Detlev Zander war zwischen 1963 und 1977 als vorgeblicher Waise im Kinderheim Hofmannhaus untergebracht. Das Haus gehört noch heute der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal zwischen Ludwigsburg und Stuttgart. Zander will das Heim auf Zahlung von 1,1 Millionen Euro Entschädigung verklagen. Seine Vorwürfe: Er sei im Hofmannhaus als kleiner Junge sexuell missbraucht, geschlagen und gedemütigt worden.
Seine Eltern flüchteten kurz vor dem Mauerbau 1961 aus Berlin, berichtete er der Zeitung Mannheimer Morgen. Sie ließen sich im Zollernalbkreis nieder und gaben ihre Kinder 1963 ab, da sie nicht mehr für sie sorgen konnten. Drei der sechs Sprösslinge wurden im Hofmannhaus aufgenommen. Zander berichtet, eine Erzieherin sei „sadistisch veranlagt“ gewesen. Der Hausmeister habe ihn „fast täglich sexuell missbraucht“. Der inzwischen verstorbene Heimleiter sei „ein Landwirt mit Hang zu militärischen Methoden“ gewesen, sagt Zander. Dieser habe die Heimjungen auf einer Privatbaustelle hart arbeiten lassen und die sexuellen Übergriffe verschwiegen. Gegenüber der Stuttgarter Zeitung sagte Zander: „Die Brüdergemeinde wusste sehr wohl noch zu Lebzeiten, was der Heimleiter gemacht hat“.
Selbstmordversuche und gescheiterte Ehe
Die selbstständige Evangelische Brüdergemeinde ist Mitglied bei der Diakonie Württemberg. Im Jahr 1819 erhielt sie die Erlaubnis, sich auf der Gemarkung Korntal niederzulassen. Heute gehört zur Gemeinde eine Vielzahl von Einrichtungen wie Kindergärten, Senioren- und Kinderheime und eine Schule. Im Ortsteil Korntal mit 9.000 Bürgern hat die Evangelische Brüdergemeinde knapp 1.000 Mitglieder.
Er habe sein Leben lang mit den Folgen der Zeit in dem Kinderheim kämpfen müssen, sagt Zander. Mehrere Selbstmordversuche liegen hinter ihm, seine Ehe, aus der zwei Kinder hervorgingen, scheiterte. Inzwischen lebe er zurückgezogen und beziehe Hartz IV.
Im Frühjahr 2014 ging er mit seiner Forderung von 1,1 Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Öffentlichkeit. Um die beabsichtigte Klage finanzieren zu können, hatte er ein Gesuch um Prozesskostenhilfe eingereicht. Die Gerichtskosten liegen bei diesem Streitwert bei über 16.000 Euro. Die zweite Zivilkammer wies dieses nun zurück, weil sie „keine hinreichenden Erfolgsaussichten“ sehe.
Diakonie Korntal will Aufarbeitung der Vergangenheit
Der Vorsteher der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal, Klaus Andersen, teilte nach Bekanntwerden des Richterspruchs mit: „Wir sehen uns durch diese Entscheidung des Gerichts in unserer juristischen Wertung des Antrags von Herrn Zander bestätigt. Dennoch sind wir betroffen über das, was uns ehemalige Heimkinder erzählen.“ Unabhängig vom Ausgang des juristischen Verfahrens werde die Heimleitung die Aufarbeitung der Heimerziehung zwischen 1949 und 1975 weiter vorantreiben, fügte er hinzu.
Die Diakonie der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal hatte im Juli die Akten ihrer Jugendhilfe an das Landeskirchliche Archiv Stuttgart zur Aufarbeitung überstellt. Im Jahr 2013 richtete die Diakonie Korntal zudem eine „Kommission zur Aufarbeitung Heimerziehung und Missbrauch“ ein. Andersen erklärte: „Ich möchte ganz klar betonen, dass wir uns vorbehaltlos der ergebnisoffenen Aufarbeitung stellen. Und das bedeutet, dass dort, wo Unrecht und Leid an Heimkindern geschehen ist, dieses im Abschlussbericht auch benannt werden wird.“ Der Anwalt der Brüdergemeinde Korntal, Martin Hirschmüller, sagte gegenüber der Stuttgarter Zeitung, Zanders Forderung von 1,1 Millionen Euro Schmerzensgeld sei „außerhalb dessen, was deutsche Gerichte zusprechen“. Speziell der Vorwurf der Zwangsarbeit sei „richtig Käse“, Feldarbeit sei damals üblich gewesen. (pro)