In einem Brief an mehr als 200 Kirchen sprach der Melbourner Erzbischof ein Verbot gegen das Benutzen von Popsongs und Vereinshymnen auf Trauerfeiern aus. Der Auslöser von Harts Entscheidung sei die Reaktion auf eine Studie: Ein australisches Bestattungsunternehmen stellte im Jahre 2008 fest, dass Kulthits wie Frank Sinatras "My Way" oder Louis Armstrongs "Wonderful World" neben der Hymne der Football-Nationalmannschaft "The Wind Beneath My Wings", die meist gewünschten Stücke auf Bestattungen waren.
In der Sicht des Erzbischofes sei die kirchliche Beisetzung ein heiliger Ritus. Demnach forderte Hart in seinem Schreiben: "Säkulares Liedgut darf bei einer katholischen Beerdigung nicht gespielt oder gesungen werden." Romantische Balladen, Rocksongs, Sportgesänge und politische Lieder seien für solche Anlässe nicht geeignet, erklärte Harts. Zwar sollten Wünsche der Angehörigen berücksichtigt werden, doch schlägt der Erzbischof vor, die eigenen Vorstellungen der Bestattung vom Rahmen der eigentlichen Beerdigungszeremonie fernzuhalten.
Das Verbot stieß nicht nur auf Zustimmung. Gemeindepfarrer Bob Maguire sagte zu der Zeitung "Herald Sun", Beerdigungen seien in seinen Augen eine "Familienangelegenheit, der Geistliche beiwohnen, und keine Kirchenangelegenheit, der die Familie beiwohnt". Bestattungsunternehmer klagen, der Erzbischof habe kein Verständnis für die Wünsche und Vorstellungen seiner Kirchengemeinden. Viele Familien würden sich nicht nur ausgewählte Musik wünschen, vielmehr beständen Anfragen, auch Filme über das Leben der Verstorbenen zu zeigen. (pro)