Keine Gesichtsverhüllung mehr in Österreich

Ab dem 1. Oktober tritt in Österreich das „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“ in Kraft. Die neue Regelung betrifft nicht nur Muslimas, die in der Öffentlichkeit ihren Niqab nicht mehr tragen dürfen.
Von PRO
In Österreich ist es in Zukunft verboten, sich vollverschleiert in der Öffentlichkeit zu zeigen (Symbolbild)

In Österreich ist es ab dem 1. Oktober verboten, sich mit verhülltem Gesicht in der Öffentlichkeit zeigen. Das berichtet die österreichische Tageszeitung Die Presse. Die neue Regelung betrifft nicht nur Muslimas, die mit ihrem Schleier ihr Gesicht bedecken, sondern zum Beispiel auch asiatische Touristen, die oft einen Mundschutz tragen. Das Verschleierungsverbot sei bewusst „religionsneutral“ formuliert worden.

Die Generaldirektorin für Öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, erklärte, Polizei und Verantwortliche seien sich der Sensibiltät des Themas bewusst. „Wir werden es behutsam, aber trotzdem konsequent umsetzen“, zitiert sie Die Presse. Informationsmaterial auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch sei bereits vorhanden. Außerdem seien Botschaften, internationale Organisationen und islamische Glaubensgemeinschaften informiert worden. Kopftücher und Kopfbedeckungen seien weiterhin erlaubt. Das neue Gesetz lege lediglich fest, dass die Gesichtszüge vom Kinn bis zum Haaransatz in der Öffentlichkeit sichtbar seien müssten.

Bis zu 150 Euro Strafe

Ausnahmen gälten bei starkem Frost, Smogalarm, bei Traditionsveranstaltungen wie Fasching, aus gesundheitlichen Gründen oder wenn die Verhüllung beruflich notwendig sei. Das betreffe zum Beispiel Mediziner oder Handwerker.

In der Praxis wolle die Polizei wie folgt vorgehen: Zuerst werde der Betreffende, der gegen das Gesetz verstößt, angesprochen und aufgefordert, die Verhüllung abzulegen. Komme derjenige der Aufforderung nicht nach, werde er zur Feststellung der Identität festgenommen und es ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, bei dem bis zu 150 Euro Strafe drohten. Die Polizei dürfe die Verhüllung nicht zwangsweise entfernen. Das sei nur zur Identitätsfeststellung auf der Polizeiwache in Anwesenheit einer weiblichen Beamtin zulässig, wenn der Betroffene eine Frau ist. Kardeis forderte auch die Bürger auf, Zurückhaltung zu üben. Die Polizei zu rufen, sei zwar legitim, festgehalten dürfe der Betroffene jedoch nicht, weil es sich nur um einen Verwaltungsdelikt handele.

Die neue Regelung ist Teil des zum 1. Oktober in Kraft tretenden Integrationsgesetzes. Es enthält neben dem Verbot der Vollverschleierung ein Integrationsjahr, in dem anerkannte Flüchtlinge ein Integrationsprogramm absolvieren müssen. Außerdem sollen Koran-Verteiltungsaktionen erschwert werden. (pro)

Von: sz

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