Die Volksinitiative „Gottesbezug – Für Gott in Schleswig-Holstein“, die sich für einen Gottesbezug in der Landesverfassung ihres Bundeslandes einsetzt, strebt nach der Parlamentsentscheidung gegen den Gottesbezug kein Volksbegehren an. Das hat der Sprecher der Initiative, der frühere Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU), mitgeteilt. Die Initiatoren wollen demnach die Entscheidung der Landtagsabgeordneten akzeptieren und keine weiteren Schritte einleiten, „weil die Gefahr besteht, dass dieses wichtige Thema in einem der bevorstehenden Wahlkämpfe zerrieben wird“.
Im Kieler Landtag hatten im Juli dieses Jahres 45 der 69 Abgeordneten zwar für die Aufnahme eines Gottesbezuges gestimmt, aber die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine Änderung der Landesverfassung mit einer Stimme verfehlt. Bereits im Herbst 2014 hatte der schleswig-holsteinische Landtag darüber diskutiert, ob ein Gottesbezug in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Im Parlament gab es dafür keine Mehrheit. Anfang 2015 bildete sich daraufhin die Volksinitiative „Für Gott in Schleswig-Holstein“, sammelte binnen weniger Monate mehr als 40.000 Unterschriften und setzte so die erneute Befassung des Parlaments mit dem Thema durch. Um nach der Entscheidung des Parlaments vom Juli doch noch an ihr Ziel zu gelangen, hätte die Volksinitiative nun ein Volksbegehren starten müssen. „Bei zahlreichen Gelegenheiten haben wir mit Bürgerinnen und Bürgern über Gott und unseren Glauben diskutiert. Und wir haben sehr viel Zuspruch und Unterstützung erfahren“, sagte Carstensen am Freitag in einer Presseerklärung.