Kein strafrechtliches Nachspiel für Anne Will

Der Auftritt der vollverschleierten Muslima Nora Illi in der Sendung „Anne Will“ hat für Aufsehen gesorgt. Für Moderatorin Anne Will hat er kein strafrechtliches Nachspiel. Etliche Zuschauer hatten ihr vorgeworfen, dass sie mit der Einladung Illis dem radikalen Islam eine breite Plattform biete und eine Strafanzeige gegen sie gestellt.
Von Johannes Blöcher-Weil

Anne Will muss kein juristisches Nachspiel wegen einer ihrer Sendungen im November befürchten. Damals hatte sie mit ihren Gästen darüber diskutiert, warum sich junge Muslime radikalisieren. Zu Gast war auch die vollverschleierte Nikab-Trägerin Nora Illi. Deren Thesen und Aussagen waren höchst umstritten.

Zahlreiche Zuschauer kritisierten, dass Will dem radikalen Islam damit eine breite Plattform bot. Ursprünglich hatte eine Rechtsanwältin aus Neuruppin gegen die TV-Moderatorin und „gegen die weiteren verantwortlichen Entscheidungsträger“ Strafanzeige gestellt. Zudem hatten sechs Privatleute und Anwälte ebenfalls Anzeige erstattet.

Die Staatsanwaltschaft erklärte am Donnerstag, dass sie von der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen absehe. Die Vorermittlungsverfahren seien nicht in ein Ermittlungsverfahren übergegangen, sondern eingestellt worden, meldet die Deutsche Presse-Agentur und zuvor der Focus.

Entscheidung verteidigt

Die Staatsanwaltschaft konnte keine Straftat feststellen. Sie hatte nach Eingang der Anzeigen Vorermittlungsverfahren eingeleitet und geprüft, ob ein begründeter Anfangsverdacht für eine Straftat wegen aller in Fragen kommenden Straftatbestände vorliegt, meldet der Focus. Die Juristen hatten den Beitrag von der ARD angefordert und gesichtet.

Im Anschluss an die Sendung hatte Anne Will ihre Entscheidung für eine Einladung Illis verteidigt. Der NDR ließ verlautbaren, dass die Entscheidung sorgfältig abgewogen worden sei: „Die Zusammensetzung der gesamten Diskussionsrunde und deren Leitung durch Anne Will hat zu einer ebenso angemessenen wie notwendigen Auseinandersetzung geführt.“ (pro)

Von: jw

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