Kein Schulverweis wegen Kirchenaustritt

Obwohl sie aus der Kirche ausgetreten ist, darf eine Zehntklässlerin aus Illertissen an ihrer katholischen Schule bleiben. Die Schulleitung sah in dem Austritt zwar einen Bruch des Schulvertrages, hat aber die subjektiven Beweggründe des Mädchens akzeptiert.
Von PRO

Das "Kolleg der Schulbrüder" ist das einzige Gymnasium in Illertissen, einer Kleinstadt mit 17.000 Einwohnern südlich von Ulm. Träger der katholischen Schule ist das Schulwerk der Diözese Augsburg. Die Schule nimmt auch muslimische Schüler und Kinder, die keiner Religion angehören, auf. Laut dem Leitbild der Schule soll allerdings die Entscheidung für die kirchliche Schule von den Erziehungsberechtigten "in dem deutlichen Bewusstsein getroffen werden, sich am Kolleg auf ein umfangreiches religiöses Angebot einzulassen." Wie im Leitbild ausführlich beschrieben, erwartet die Schule von Schülern und Erziehungsberechtigten, "ihre glaubensspezifische Ausrichtung mit zu tragen". Wer "mit dem Angebot nichts anzufangen weiß", müsse sich überlegen, "ob er die für ihn richtige Schule gewählt" habe.

Eine 17-jährige Schülerin des Kollegs entschied sich vor kurzem dafür, aus der katholischen Kirche auszutreten. Die Mutter des Mädchens informierte die Schule über diese Entscheidung und bat auch darum, die Tochter im kommenden Schuljahr am Ethikunterricht statt am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen. In Deutschland dürfen Jugendliche ab dem 14. Geburtstag über ihre Religionszugehörigkeit entscheiden. Dies ist im "Gesetz über die religiöse Kindererziehung" geregelt.

"Kirchenaustritt ist Vertragsbruchmit der Schule"

Die Schulleitung teilte der Mutter damals mit, dass es sich bei dem Vorgang keineswegs um "eine bloße Formsache" handele, sondern dass der Schulträger darüber entscheiden müsse, ob das Schulverhältnis fortgesetzt werden könne. "Die Schülerin hat Fakten geschaffen, nun muss sie mit den Konsequenzen rechnen", zitiert die "Südwest Presse" in ihrer Onlineausgabe den Schulleiter Manfred Schöpplein. Die Eltern hätten eine Vereinbarung mit dem Träger der Schule, dem Schulwerk der Diözese, getroffen. Darin stünde eben auch die Klausel, dass alle Schüler christlichen Glaubens am Religionsunterricht teilnehmen müssen.

Klärung im persönlichen Gespräch

In der am heutigen Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung heißt es nun, der Vorstand des Schulträgers habe die Entscheidung der Schülerin und ihre subjektiven Beweggründe respektiert. Er erkenne an, dass die Schülerin sich nach eigener Aussage weiterhin mit den Wertvorstellungen und den Erziehungs- und Bildungszielen der Schule identifizieren wolle. Der Schulträger lade die Schülerin ein, weiterhin den Religionsunterricht zu besuchen.

In den vergangenen Tagen hatte der Vorfall für Diskussionen in der Öffentlichkeit und den Medien gesorgt. Wie die "Augsburger Allgemeine" berichtete, beschäftigten sich auch die  Kommunalpolitiker mit dem Vorfall. Beispielsweise hatte Landrat Erich Josef Geßner (CSU) in einer Kreistags-Sitzung gesagt, er könne für den angekündigten Rauswurf des Mädchens kein Verständnis aufbringen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher (SPD) schrieb einen Brief an den Schulleiter des Gymnasiums, in dem er sich dafür einsetzte, dass die Schülerin an der Schule bleiben darf: "Als gläubiger Christ halte ich es für überaus unterstützenswert, wenn Jugendliche sich ein eigenes kritisches Urteil bilden und die Dinge hinterfragen." In dem Brief, den er auszugsweise auf seiner Internetseite veröffentlicht, schreibt er weiter: "Im Gegenteil sollte doch gerade ein Gymnasium in kirchlicher Trägerschaft nichts unversucht lassen, Zweifelnde und Hinterfragende zurückzugewinnen, statt sie aus der Schulfamilie kategorisch auszuschließen.

Schüler für Überarbeitung des Schulvertrages

Vielen Schülern des katholisches Gymnasiums war es unangenehm, dass ihre Schule in den Medien wegen des Vorfalls so negativ dargestellt werde, zitiert die "Südwestpresse" den Sprecher der Schülermitverwaltung, Fabian Frank. Die Schüler stünden hinter der Mitschülerin, verurteilten aber die teilweise falsche Berichterstattung in den Medien. Allerdings sprachen sei sich auch dafür aus, dass der Schulvertrag überdacht werde.

Die Entscheidung über die schulische Zukunft des Mädchens fiel in einem persönlichen Gespräch zwischen der Mutter der Schülerin und dem Leiter des Schulträgers, Friedrich Haas. "Für uns ist entscheidend, ob eine gedeihliche Fortführung des Schulbesuchs möglich ist", hatte Friedrich Haas vor kurzem gegenüber dem Magazin "Focus Schule" erklärt. Zu großer Widerstand gegen die Kirche sei keine gute Voraussetzung.

Nun lenkte der Schulträger doch noch ein. In der Presseerklärung heißt es: "Unter Würdigung dieser und sonst relevanter Gesichtspunkte sieht der Träger von einer grundsätzlich möglichen Kündigung des Schulvertrags ab." (pro)

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