Das Gericht machte deutlich, dass ein neues Fach laut Grundgesetz nur eingeführt werden könne, wenn der Verband durch seine Verfassung und die Zahl seiner Mitglieder gewährleiste, dass der Unterricht auch dauerhaft durchgeführt werden kann. Der Humanistische Verband (HVD) weigerte sich allerdings, anzugeben, wie viele Mitglieder er hat und wie viele davon schulpflichtig sind oder Kinder in diesem Alter haben.
Um ein rechtskräftiges Urteil zu verhindern, zog der HVD seine Klage zurück, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Stattdessen rechne sich der Verband Chancen auf Erfolg für einen späteren neuen Antrag aus. Grundsätzlich sei die Frage, ob weltanschaulicher Unterricht denselben Status habe wie Religionsunterricht, schreibt der Kölner Stadt-Anzeiger weiter. Wäre es nur darum und nicht konkret um die Entscheidung über ein neues Schulfach gegangen, hätte das Gericht die Berufung zugelassen, um diesen verfassungsrechtlichen Aspekt zu klären.
Der HVD wollte bereits 2006 Lebenskunde-Unterricht als Alternative zum Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen einführen. Damit scheiterte der Verband sowohl beim Schulministerium der damals CDU-geführten Landesregierung als auch vor dem Landgericht Düsseldorf. Gegen die Entscheidung des Gerichtes legte der HVD Berufung ein, die das Oberverwaltungsgericht Münster nun verhandelte. (pro)