Die Polizei in Herford hat am Samstagabend einen freikirchlichen Gottesdienst wegen Verstößen gegen die Coronaschutzbestimmungen beendet. Mehr als 150 Menschen, darunter auch Kinder, hätten sich in dem Gebäude aufgehalten, sagte eine Polizeisprecherin am Sonntag. Sie hätten weder Mund-Nasen-Masken getragen noch den erforderlichen Mindestabstand eingehalten. Gegen die erwachsenen Teilnehmer sei Anzeige wegen Ordnungswidrigkeiten erstattet worden.
Ein staatliches Gottesdienstverbot gibt in keinem der 16 Bundesländer. Artikel 4 im Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit, wörtlich heißt es dort unter anderem: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Zu Weihnachten hatten allerdings vielerorts evangelische und katholische Gemeinden Präsenzgottesdienste abgesagt.
In den vergangenen Wochen verwiesen die Kirchen stets auf ihre strengen Hygienemaßnahmen, die unter anderem Mindestabstände, Mund-Nasen-Schutz und den Verzicht auf Gemeindegesang vorsehen. Zudem wurden keine größeren Corona-Ausbrüche in Gottesdiensten in Verantwortung der katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen bekannt. Jedoch kam es zu Infektionsketten in einzelnen Freikirchen, die sich durch ein familiär geprägtes Gemeindeleben mit frommer Prägung auszeichnen.
Von: epd