Kabinett beschließt Deutschpflicht für Imame

Nach dem Willen der Bundesregierung müssen Geistliche Deutsch sprechen können. Das soll bereits bei der Einreise gelten, denn Sprachkenntnisse seien Voraussetzung für gelingende Integration.
Von Norbert Schäfer
Geistliche aus dem Ausland müssen in Zukunft hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen, damit sie in Deutschland ihrer Tätigkeit nachgehen können

Ausländer, die vorwiegend aus religiösen Gründen in Deutschland beschäftigt sind, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig vor der Einreise hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Das hat das Kabinett nach Angaben einer Presseinformation des Bundesinnenministeriums vom Mittwoch beschlossen. Dazu will sie die Beschäftigungs- und Aufenthaltsverordnung ändern. Einen Entwurf dafür hat die Bundesregierung nun verabschiedet und setzt demnach eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Darin heißt es: „Wir erwarten, dass Imame aus dem Ausland Deutsch sprechen.“ Für eine Übergangszeit soll jedoch zunächst der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse genügen.

„Kenntnisse der deutschen Sprache sind für eine erfolgreiche Integration unerlässlich“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Dies gelte umso mehr, wenn Geistliche für viele andere Zuwanderer Bezugs- und Orientierungspunkt seien. „Mit der Regelung leisten wir einen wichtigen Beitrag für erfolgreiche Integration in Deutschland“, sagte der Innenminister.

Verordnung zielt auf Muslime

Nach Angaben des Nachrichtensenders n-tv soll die neue Verordnung für Geistliche aller Religionen gelten. „Obwohl die Verordnung für Geistliche aller Religionen gelten werde, etwa auch katholische Priester, nenne der Koalitionsvertrag ausdrücklich muslimische Imame“, berichtet der Sender und beruft sich auf einen Sprecher des Innenministeriums.

Nach Angaben der Pressemeldung stellen religiöse Gemeinden für viele Zugewanderte einen „Anlauf-, Referenz- und Identifizierungspunkt“ dar. Damit komme den Geistlichen neben der Leitung religiöser Handlungen oder seelsorgerischer Tätigkeiten „wegen ihres Amtes eine Vorbild- und Beraterfunktion“ zu. Die ist nach Ansicht des Ministeriums „für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen sowie für eine erfolgreiche Integration neu Zugewanderter in Deutschland wichtig“. Eine integrative Vorbildfunktion gelinge am ehesten, wenn religiöse Bedienstete selbst gut integriert seien. Bevor die neue Verordnung in Kraft treten kann, muss der Bundestag darüber abstimmen.

Von: Norbert Schäfer

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