In einem Interview der „Zeit“ erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), dass sie persönlich für eine Änderung des Paragrafen 218 stehe. Wörtlich sagte sie: „Das sind sehr persönliche Entscheidungen, die für die betroffenen Frauen meist existenziell sind. In ihrem Interesse und auch in dem vieler Ärztinnen und Ärzte fände ich es hilfreich, klarzustellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig ist. Für mich persönlich hat das Thema im Strafrecht nichts verloren.“
Dennoch sieht Hubig keine Chancen für eine rasche Änderung der Gesetzgebung. So fügte die hinzu: „Aber ich weiß auch, das ist ein heiß umkämpftes Thema – und wird wohl letztlich kein gemeinsames Vorhaben in dieser Legislaturperiode.“
Zuletzt war der anhaltende Streit um die Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen bei der Wahl neuer Bundesverfassungsrichter entbrannt. Stimmen aus der Union stellten sich gegen die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, unter anderem wegen ihrer liberalen Haltung zum Thema. Letztlich kam es nicht zur Wahl, der Termin wurde neu angesetzt und sie zog die Kandidatur zurück.
Auch vor der letzten Bundestagswahl war Abtreibung ein großes Thema im Parlament. Teile der Ampelregierung strebten eine Gesetzesänderung an, die schließlich am Widerstand von Union, AfD und FDP sowie durch die vorgezogenen Neuwahlen scheiterte.